In Deutschland unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung grundsätzlich in ihrer rechtlichen Grundlage und in dem, was sie abdecken.

1. Gewährleistung: Diese ist gesetzlich geregelt und gibt dem Käufer das Recht, innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum Mängel zu reklamieren, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Artikel beim Kauf mangelfrei war; nach diesem Zeitraum liegt die Beweislast beim Käufer.

2. Garantie: Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers, dass das Produkt für einen bestimmten Zeitraum funktioniert. Die Bedingungen einer Garantie, wie die Laufzeit und was genau abgedeckt wird, können variieren und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Bezüglich deines Problems mit dem kaputten Artikel, den du bei Amazon gekauft hast:

Wenn das Produkt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist defekt ist, hast du grundsätzlich das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu verlangen. Falls der Ersatz teurer geworden ist, besteht in der Regel kein Anspruch des Händlers darauf, dass Du die Preisdifferenz übernehmen musst. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist (zum Beispiel weil der Artikel nicht mehr verfügbar oder erheblich teurer geworden ist), kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn eine Herstellergarantie besteht, könnten andere Regelungen gelten. Dort wäre es denkbar, dass du die Preisdifferenz zahlen musst.

Sofern ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch besteht, berufe dich gegenüber Amazon ausdrücklich auf den gesetzlich geregelten Gewährleistungsfall und dass dir eine kostenlose Reparatur oder ein kostenloser Ersatz bereitgestellt werden musst, soweit du beweisen kannst, dass der Mangel bereits ab Gefahrübergang bestand.

Amazon wird jedoch erfahrungsgemäß nicht einknicken, bevor du die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt beauftragst.

...zur Antwort

Router speichern in der Regel keine detaillierten Suchverläufe oder spezifischen Webseiteninhalte, die du besuchst. Sie protokollieren hauptsächlich Netzwerkdaten wie IP-Adressen, die angefordert wurden, Verbindungszeiten und eventuell Datenmengen, die übertragen wurden, um die Netzwerkperformance zu überwachen und zu verwalten. 

Deine Suchanfragen und die spezifischen Links, mit denen du auf deinen Internetkonten eingeloggt bist, werden in der Regel nicht auf deinem Router gespeichert. Diese Informationen befinden sich eher in den Webbrowsern, die du verwendest, in Form von Browserverläufen, Cookies und Cache-Speicher. 

Beachte, dass die Informationen über deine Online-Aktivitäten jedoch grundsätzlich deinem Internet-Provider (Telekom etc.) vorliegen können.

...zur Antwort

In Deutschland gilt bei Online-Käufen das gesetzliche Widerrufsrecht, welches dir erlaubt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn du die Ware mit einem Gutschein bezahlt hast. Nachdem du den Widerruf erklärt hast, hast du in der Regel weitere 14 Tage Zeit, die Produkte zurückzusenden.

Für die Rückgabe der Fußballschuhe bei Unisport bedeutet dies, dass du die Möglichkeit hast, die Schuhe innerhalb dieser Frist zurückzuschicken. Du solltest dies schriftlich tun, zum Beispiel per E-Mail oder durch das Ausfüllen eines Widerrufsformulars auf der Webseite von Unisport. Nachdem der Widerruf bei Unisport eingegangen ist, sind sie verpflichtet, dir alle Zahlungen, die sie von dir erhalten haben, einschließlich der Kosten für den Standardversand, zurückzuerstatten. Da du mit einem Gutschein bezahlt hast, wird dir die Rückerstattung vermutlich ebenfalls in Form eines Gutscheins gewährt. Achte darauf, alle Rücksendebedingungen und -prozesse, die Unisport vorgibt, zu befolgen, um sicherzustellen, dass deine Rücksendung reibungslos verläuft.

...zur Antwort

In der Regel sind die Rückgabebedingungen bei Media Markt recht kundenfreundlich, besonders wenn das Produkt wie in deinem Fall neuwertig und erst kürzlich gekauft wurde. Da du die Uhr bereits geöffnet und eingerichtet hast, könnte es allerdings sein, dass der vollständige Kaufpreis nicht erstattet wird, abhängig von der spezifischen Rückgaberichtlinie des Geschäfts. Am besten wäre es, wenn du direkt zum Media Markt gehst, bei dem du die Uhr gekauft hast, und dort erklärst, dass du versehentlich das Modell ohne Cellular-Funktion gekauft hast. Bring unbedingt den Kaufbeleg und die Originalverpackung mit. Es ist hilfreich, freundlich und verständnisvoll aufzutreten, um eine positive Lösung zu erreichen. Möglicherweise bieten sie dir eine Umtauschmöglichkeit oder eine teilweise Rückerstattung an.

Einen gesetzlichen Anspruch hast Du nicht.

...zur Antwort

Die Lehrer dürfen keine Fotos von dir machen, ohne dich vorher gefragt zu haben. Es handelt sich um einen Verstoß gegen dein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das auch nicht durch Unterschrift deiner Eltern abdingbar ist.

Am besten wäre es, deine Eltern fordern den entsprechenden Lehrer mit einem Schriftsatz zur sofortigen Löschung und Unterlassung auf.

...zur Antwort