Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Real ein Samsung Galaxy W gekauft. Nach 3 Monaten schaltete sich das Handy von selbst ab, GPS ging nach dem einschalten nciht mehr und auch das Displayglas hebte sich vom Rahmen ab.
Ab zum Real, die zur Reparatur. 1. Reparatur wurde das Abschalten und das Displayglas nicht behoben.
Also 2. Mal Reparatur mit dem Ergebnis, der Fehler könne nicht nachvollzogen werden.
Ich schaue nach, Displayglas immer noch nicht ok und erkläre den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Dies wird abgelehnt mit der Begründung, das die 2. Reparatur in dioesem Falle nie stattgefunden hätte und das sie das Recht auf 2 Reparaturen hätten und danach noch zur Überprüfung einschicken dürften.
So meine Fragen nun:
1.a. Zählt die zweite Reparatur, nur weil die zu blind waren den Fehler zu sehen wirklich nicht?
1.b. Wenn der zweite Versuch als Reparatur zählt, wäre ein Link nützlich, das ich einen Beweis habe.
2. Haben die das Recht vor Rücktritt des Kaufvertrages das Gerät nochmal einzuschicken? und wenn ja warum und welche gesetzliche Begründung.
3.Wenn die 2. Reparatur nicht zählt, weil die den Fehler nicht gesehen haben, wie oft dürfen die das machen? Denn man auch einen Fehler mit Absicht nicht sehen bzw Nachvollziehen. Auch hier wären offizelle Quellen angenehm.