Ist es gem. § 224 I Nr. 3 StGB (gef. KV - hinterlistiger Überfall), ein hinterlistiger Überfall wenn der Täter das Opfer um Feuer bittet, das Opfer nach dem Feuerzeug sucht und der Täter dann unvermittelt zu schlägt?

Ich würde behaupten, kein hinterlistiger Überfall weil es nach der Definition am "hinterlistigen" fehlen könnte?