Die Frage ist, ob es sich lohnt 40 - 50 Jahre zu arbeiten, um dann eventuell eine nicht nachvollziehbar geringe Rente von 700 € monatlich zu erhalten?!

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Die Sparkasse meinte also, man könne da nichts machen. Das ist Unsinn!

Banken sind beim Thema P-Konto dumm wie die Nacht!

Geh persönlich zu deiner Bank. Besser zur Filialleiterin oder direkt zur Pfändungsabteilung/Rechtsabteilung. 

Sag das die bestehende Pfändung ( ca. 1.300 € ) sofort von deinem vorhandenen Guthaben ( ca. 3.000 € ) beglichen werden soll. So schnell wie möglich.

Dem muss die Bank nach kommen. Macht das lieber schriftlich aus. Quasi eine Einverständniserklärung, dass du der Bank erlaubst auf noch bestehende Schutzfristen zu verzichten, damit die Pfändung zügiger beglichen wird.

Geht das Geld beim Gläubiger ein, ist dieser verpflichtet dies deiner Bank mitzuteilen, dass die Pfändung erledigt ist und aufgehoben werden kann.

Dem muss deine Bank dann wieder nach kommen und die Pfändung unverzüglichst aufheben.

Wenn die Pfändung aufgehoben ist, ist es egal ob du dein P-Konto behältst oder wieder das normale Girokonto hast.

Konten ohne Pfändungen dürfen nicht eingeschränkt werden. Bei einem P-Konto ohne Pfändung gibt es keine Einschränkungen.

Nachdem der Gläubiger deiner Bank erklärt hat, dass sich die Pfändung erledigt hat, muss die Bank dir dein Restguthaben sofort auf Verlangen auszahlen.

Du kannst dein P-Konto jederzeit wieder in das normale Girokonto rückumwandeln lassen.

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto

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Wenn du fristgerecht bezahlst, wird in der Regel nichts passieren.

Selbst wenn du fristgerecht bezahlst, kannst du aber angezeigt werden, weil es ja dennoch eine Straftat ist.

Hast du aber bezahlt und es wird eine Anzeige gestellt, wird das Verfahren zu 99,99 % eingestellt. Weil du noch nicht vorbestraft sowie sehr jung bist, die Tat relativ harmlos ist und der Schaden bezahlt wurde.

Deswegen kommt man nicht in den Jugendknast!

Wenn du nicht zahlst, kommen maximal eine Verwarnung, eventuell eine sehr geringe Anzahl ( maximal 30 ) an Arbeitsstunden als Urteil.

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Hast du noch die CD zum Drucker? Ohne wird es schwer, aber nicht unmöglich.

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Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, kommen meist immer erst Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Selbst schuld, wenn du diese ignoriert hast!

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Bestimmt ein Missverständnis. Offensichtlich hat sie von einer dritten Quelle irgendwelche Informationen erhalten, die ihr nicht gefallen haben.

Hast du Feinde? Eine Frau, die auf dich steht und deine Freundin hasst? Irgendjemand der dir/euch was böses will?

Offenbar hegt deine Freundin wenig Vertrauen zu dir.

Auch wenn es schwer fällt:  Lass sie erstmal komplett in Ruhe! Wenn du wirklich ein astreines Gewissen hast, dann lass sie schmoren!

Wenn sie dir so wenig vertraut, um beim kleinsten Mist komplett dicht zu machen, dann hat sie dich nicht verdient!

Beweise wird sie ja wohl keine haben, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.

Was hat die für ein Problem?! Die Ungewissheit warum und weswegen würde mich auch quälen!

Aber versuch sie jetzt nicht auf Teufel komm raus zu kontaktieren. Das wäre genau das Falsche und reizt die noch mehr.

Ja, auch wenn du unschuldig bist. Die ist halt grade so dumm und denkt, dass du was schlimmes getan hast. Also reize sie nicht.

Mach nicht du den ersten Schritt, sondern sie. Sie hat dich ja verlassen ohne Beweise.

Also wenn muss sie ankommen.

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Stelle feucht machen, Backpulver drauf streuen, kräftig einreiben, halbe Stunde warten, heiß abduschen/abstrahlen, nochmal wiederholen, dann normal waschen.

Das Gleiche kann man auch mit Kreide probieren.

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Ermitteln, Akten studieren, Haftbefehle beantragen, nachprüfen ob die Haftbefehle vollstreckt werden, Anklageschriften verfassen, auf Gerichtsverfahren vorbereiten, bei Durchsuchungen dabei sein, bei Messen usw. dabei sein um Plagiate festzustellen, eventuell auch mal in einer JVA vorsprechen, Polizeisachen studieren, Haftbefehle teils auch ausstellen, Ladungen zum Haftantritt erstellen und versenden, prüfen ob diesen nachgegangen wird ( die letzteren Sachen machen meist Rechtspfleger, die eine Stufe unter reinen Staatsanwälten stehen ) ........

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Denk logisch nach, was der Grund sein könnte!

Wahrscheinlich hat irgendein Honk ein Gerücht über dich gestreut.

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Wenn er dir direkt mit Schlägen gedroht hat, ist das eine strafbare Bedrohung nach § 241 StGB !

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