Das ist eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB . Also ein Vergehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_185.html
Das ist eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB . Also ein Vergehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_185.html
Nein. Warum sollte man für Filme zahlen?
Ja, es wäre Hausfriedensbruch.
Im Übrigen könnte der Mieter auch das Schloss ausgewechselt haben. Das ist sein gutes Recht. Er muss das Original Schloss bei Auszug nur wieder einbauen.
Hat der Mieter auch einen Schlüssel für deine Wohnung? Wäre ja nur für den Notfall....
Bei solchen kranken Kindereien bekommt man dunkle Gedanken.
Du hast nicht mal vor demnächst richtig klar zu kommen?
Dein Vater ist ganz sicher - wie so viele Deutsche - selbst nicht integriert. Das sind nicht mal Politiker und Justizangestellte.
Denn eine große Masse davon begeht jeden Tag bewusst Ordnungswidrigkeiten. Nicht blinken beim ein- und ausparken, Kippen einfach auf die Straße werfen, Hundekot nicht entfernen....
Vielleicht sitzt er im Zug mit schlechten Handy Empfang oder sitzt im Auto und darf im selbigen nicht mit dem Handy hantieren.
Hier wird echt alles gefragt. Unglaublich.
Nein. Und oft genau so unprofessionell wie echte.