Hallo! :-)
Eine kleine Frage: Habe am 02.02.2021 einen Gebrauchtwagen bei einem Gewerbetreibenden gekauft und den Kaufpreis auch sofort in Bar beglichen. Nun fiel mir erst kürzlich auf, dass die Scheibenreinigung hinten ohne Funktion ist (Scheibenwischer funktioniert aber einwandfrei). Außerdem macht - vermutlich - der Klimakompressor komische/schleifende Geräusche.
Nun würde ich gerne meine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die vereinbarte Gewährleistung beträgt zwölf Monate ab Kauf, wobei nach sechs Monaten die Beweislastumkehr eintritt.
Aber wann enden denn diese sechs Monate ab Kauf - heute (01.08.) oder am morgigen Montag (02.08.)? Welche Art von Frist findet denn bei einem Kaufvertrag Anwendung? Eine Ereignisfrist oder beispielsweise eine sogenannte Beginnfrist?
Wenn heute, würde ich dem Verkäufer eine E-Mail schreiben (sofern das juristisch überhaupt ausreicht?). Wenn morgen, würde ich heute ein kurzes Schreiben aufsetzen (Beschreibung der Kaufsache, Grund der Geltendmachung der Gewährleistung usw.), ausdrucken und dieses dem Verkäufer dann morgen, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen von meiner Arbeit aus zufaxen (mit Sendebericht).
Würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen. ABER: bitte nur von Nutzern, die es auch ganz genau (hundertprozentig) wissen. Irgendwelche Mutmaßungen bringen hier nichts.
Vielen Dank im voraus und allen einen schönen Sonntag!