hallo,
ich bin selber vermieter und bin mir sicher, dass er dies nur in absprache mit ihnen darf.
als vermieter hat man das recht 2 mal im jahr "einsicht" auf das vermietete objekt zu fordern, aber auch nur in absprache mit den mietern.
wenn irgendwelche bauarbeiten an dem von ihnen gemieteten objekt vorgenommen werden sollen, evtl. sogar müssen, müssen sie mindestens im vorfeld darüber informiert werden.
abweichungen von all dem sollten über den mietvertrag geregelt werden.
bitte berücksichtigen sie, dass das hier keine rechtliche aussage ist, sondern meine erfahrungen.
fachliche auskunft erhalten sie am besten bei einem anwalt
viele grüße