hallo,

ich bin selber vermieter und bin mir sicher, dass er dies nur in absprache mit ihnen darf.
als vermieter hat man das recht 2 mal im jahr "einsicht" auf das vermietete objekt zu fordern, aber auch nur in absprache mit den mietern.
wenn irgendwelche bauarbeiten an dem von ihnen gemieteten objekt vorgenommen werden sollen, evtl. sogar müssen, müssen sie mindestens im vorfeld darüber informiert werden.

abweichungen von all dem sollten über den mietvertrag geregelt werden.
bitte berücksichtigen sie, dass das hier keine rechtliche aussage ist, sondern meine erfahrungen.
fachliche auskunft erhalten sie am besten bei einem anwalt
viele grüße

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hey,

ich kann dir nur raten den anwalt deines vertrauens aufzusuchen.
schildere ihm deine situtaion und falls er nicht selber helfen kann hat er bestimmt einen passenden kontakt/anwaltkollegen.

ich durfte selber mit einem ähnlichen fall erfahrungen sammeln und habe mich an einen anwalt gewandt - mit erfolg (auch nachträgliche zahlungen haben wir bekommen, ob das über diesen zeitraum, den du beschreibst, möglich ist kann dir auch am besten ein anwalt verraten )

solltest du diesen weg gehen frage unbedingt nach wie die anwaltskosten gedeckt werden würden.

viele grüße

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