Es gibt ganz viele, die auf die Masche von Trivera und Groupon reingefallen sind. Das Schlimme ist, dass sich auch Groupon bei den Betroffenen nicht mehr meldet. Skandal!

Du kannst auch eine Beschwerde bei ReclaBox schreiben. Ist schnell und unkompliziert, die Öffentlichkeit muss über diese Machenschaften erfahren, damit möglichst wenige darauf einfallen.

Schau dir die Beschwerden Anderer über Trivera an: http://de.reclabox.com/firma/1734-TRIVERA

...zur Antwort

Schau dir auch verschiedene Verbraucherschutzseiten an, da findest du bestimmt viele gute Tipps. Vorsicht ist geboten bei den Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24, denn die bekommen bestimmt viel Geld von den Stromanbietern, falls jemand über sie einen Vertrag abschließt. Bei der ReclaBox sind derzeit ExtraEnergie und E.ON die Spitzenreiter an Beschwerden: http://de.reclabox.com/beschwerden/unterkategorie/161

...zur Antwort

Na ja, auf diesem Verbraucherschutzforum habe ich einige gefunden: http://de.reclabox.com/firma/484-Go-Web-Ltd

Sonst sind die Regeln wie bei allen anderen Onlineabzockern: nicht bezahlen und nicht reagieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, Wiederspruch einlegen.

...zur Antwort

Ja, klar, mach es! Je mehr sich gegen diese Azbocker wehren, desto besser.

Lies mal diese Diskussinen durch: http://de.reclabox.com/beschwerden/Content-Services, da sind viele mit dem gleichen Problem.

...zur Antwort

Hi Jumper,

auf gar keinen Fall bezahlen! Meiner Ansicht nach ist das System und ist ohne jegliche Rechtsgrundlage. Selbst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, diesem binnen zwei Wochen (ganz wichtig) widersprechen.

Danach ist die Firma beweispflichtig und das wird sich eine Firma mit diesen Methoden niemals antun. Viele haben schon die 93ste Mahnung, letzte und allerletzte Mahnung mit Androhung von allem möglichen Konsequenzen, aber es passiert nichts.

Also: auf gar keinen Fall zahlen! Das ist wie ein Schuldanerkenntnis! Schau mal auch hier (Verbrauchschutzforum), ein nützliches Link für alle, die auch abgezockt wurden: http://de.reclabox.com/

...zur Antwort

Du musst erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/) findest du Beschwerden, die dir auch behilflich sein könnten. Man versucht sogar, sich mit diesem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen anderen Betrogenen zu helfen.

...zur Antwort

Auf gar keinen Fall nichts mehr bezahlen! Dahinter steckt ein System und ist ohne jegliche Rechtsgrundlage. Selbst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, diesem binnen zwei Wochen (ganz wichtig) widersprechen.

Danach ist die Firma beweispflichtig und das wird sich eine Firma mit diesen Methoden niemals antun. Viele haben schon die 93ste Mahnung, letzte und allerletzte Mahnung mit Androhung von allem möglichen Konsequenzen, aber es passiert nichts.

Also: auf gar keinen Fall zahlen! Das ist wie ein Schuldanerkenntnis! Schau mal auch hier (Verbrauchschutzforum), ein nützliches Link für alle, die auch abgezockt wurden: http://de.reclabox.com/

...zur Antwort

Eine unendliche Geschichte mit softwaresammler.de bzw. Content-Services...

Dan musst erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/beschwerden/Content-Services) versucht man, sich mit dem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen Betrogenen zu helfen.
Tomasso

...zur Antwort

Weil sich viele finden, die sich einschüchtern lassen und aus Angst bezahlen. So geht denen nie das Geld aus. :(

...zur Antwort

Hallo Denise,

auf gar keinen Fall bezahlen! Meiner Ansicht nach ist das System und ist ohne jegliche Rechtsgrundlage. Selbst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, diesem binnen zwei Wochen (ganz wichtig) widersprechen.

Danach ist die Firma beweispflichtig und das wird sich eine Firma mit diesen Methoden niemals antun. Viele haben schon die 93ste Mahnung, letzte und allerletzte Mahnung mit Androhung von allem möglichen Konsequenzen, aber es passiert nichts.

Also: auf gar keinen Fall zahlen! Das ist wie ein Schuldanerkenntnis! Schau mal auch hier (Verbrauchschutzforum), ein nützliches Link für alle, die auch abgezockt wurden: http://de.reclabox.com/

...zur Antwort

Versuch doch dich an das Verbraucherforum ReclaBox (http://de.reclabox.com/) zu wenden.
Schildere dort deinen Fall. Sie nehmen danach einen Kontakt mit diem Unternehmen. Es wird dann meistens auch schneller gelöst, als wenn man alleine gegen die Firma kämpft.
Und es hat noch einen großen Vorteil - es ist kostenlos.

Viel Glück

Tomasso

...zur Antwort

Hallo annett40,

das ist ein Fall für Reclabox - Verbraucherforum: http://de.reclabox.com/
Schildere dort deinen Fall. Sie nehmen danach einen Kontakt mit diem Unternehmen. Es wird dann meistens auch schneller gelöst, als wenn man alleine gegen die Firma kämpft.

Viel Glück

Tomasso

...zur Antwort

Nein, natürlich nichtz zahlen!

du muss erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind. Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/) findest du Beschwerden, die dir auch behilflich sein könnten. Man versucht sogar, sich mit diesem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen anderen Betrogenen zu helfen.

...zur Antwort

Eine unendliche Geschichte mit softwaresammler.de bzw. Content-Services...

Dan musst erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/beschwerden/Content-Services) versucht man, sich mit dem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen Betrogenen zu helfen.
Tomasso

...zur Antwort

Hallo wolfgangursel,

du muss erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/) findest du Beschwerden, die dir auch behilflich sein könnten. Man versucht sogar, sich mit diesem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen anderen Betrogenen zu helfen.

Tomasso

...zur Antwort

Hallo Nrw83,

du muss erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/) versucht man, sich mit diesem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen anderen Betrogenen zu helfen.

Tomasso

...zur Antwort

Ajaj, hier das gleiche: http://de.reclabox.com/beschwerde/15142-icontent-frankfurt-am-main-jahresrechnung-erhalten-fuer-abo-zugriff-auf-datenbank

Man muß erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...
Viel Glück
Tomasso

...zur Antwort

Ajaj, hier die gleiche Masche: http://de.reclabox.com/beschwerde/15142-icontent-frankfurt-am-main-jahresrechnung-erhalten-fuer-abo-zugriff-auf-datenbank

Man muß erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Tomasso

...zur Antwort

Hallo LaLuna95,

du muss erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/beschwerden/Content-Services) versucht man, sich mit dem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen Betrogenen zu helfen.

Tomasso

P.S. Trotzdem denke ich, dass deine Eltern darüber wissen sollen...

...zur Antwort