Ich bin ganz baff! Eine Freundin soll ihr Vermögen, also was sie auf dem Sparbuch hat, offen legen. Das fordert der Anwalt des Unterhaltspflichtigen. Ihre eigene Anwältin rudert jetzt zurück und sagt ja, müssen Sie offenlegen.

Aber wieso? Wir reden NUR vom Unterhalt für die ERSTEN DREI Jahre des Kindes und für die Mutter in den ERSTEN DREI Jahren.

Muß sie in den ERSTEN DREI Jahren wirklich offen legen, was sie gespart hat und wozu soll das gut sein?