Hallo Forum,
ich habe die Tage über Check24 mal wieder meinen Stromanbieter gewechselt. Da fiel mir eine Formulierung in den AGBs auf, die ich schon vor Abschluss las, aber es nun erst in Frage stelle.
... mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird ...
Wenn ich nun, wie bei mir, zum 01.05. wechseln möchte. Muss ich dann Mitte März gekündigt haben?
Oder verstecken die da eigentlich 10 Wochen (6 Wochen + 1 Monat), was Mitte Februar bedeutet hätte?
Ich habe da leider letzteren Verdacht. Nun bin ich gespannt, denn mein alter Anbieter hatte auch "6 Wochen" drin stehen. Ich finde den Vertrag momentan nicht um ihn nach dieser Verklausulierung zu durchsuchen. Werde ich aber noch. Ein weiterer Hinweis darauf ist, dass ich von dem "Alten" bereits eine Aufforderung zur Überweisung des nächsten Jahresbeitrags erhalten habe. Also kurz nach Mitte Februar?! Diese, für mich, klassische AGB-Falle wäre ja nur ärgerlich, wenn es nicht um eine Preissteigerung von sage und schreibe 125% gehen würde. Knapp 669 EUR auf knapp 1510 EUR für 12 Monate Strom. Nun bin ich hoch gespannt, ob der "Neue" die Kündigung überhaupt durch bekommt. Gibt's da schon Erfahrungen? Hinweise würden helfen.
Vielen Dank.
gutefrage.net-lichen Gruß
Tom Lustig