Leider gibt es keine einheitliche Regelung zu wann das Geld Deutschlandweit angewiesen werden muss. Die verschiedenen Jugendämter orientieren sich lediglich an der Frist, die mit dem 1. des Monats datiert ist.

So kann sein dass in Berlin UVG schon kommenden Freitag auf dem Konto ist und in München erst am 30. Beispielsweise.

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