Hallo liebe Community, Ich wende mich mal wieder an euch da ich rechtlich nicht sonderlich bewandert bin. Die Frage steht ja schon oben.. Im genaueren: wir haben im Moment ein größeres Kunstprojekt und dazu wurden gut 20m^2 blastikplatten mit einem ringschöeifer abgeschliffen (ohne Mundschutz), des weiteren wurde diese Platten in einem geschlossenen Raum lackiert. Aber der Höhe Punkt kam heute. Heute gab es ungefähr 50m^2 plane zureinigen, dazu gab uns unserer Lehrer Nitroreiniger/universalverdünner. Das ganze wurde in einem geschlossenen Raum ohne schutzkleidung durchgeführt. In den sicherheitshinweisen des Reiniger stand ungefähr das folgende:" Hoch entzündlich. Kann beim eindringen in die Atemwege tödlich sein. Stark ätzend. Augenschädlich. Kann Benommenheit und Müdigkeit auslösen. Nur mit atemschutz Mundschutz Schutzbrille gesichtsschutu und schutzhandschuhen verwenden."
Nun meine Frage an euch ist das nicht grob fahrlässig? Selbst wenn man ihn darauf hinweist will er nicht war haben, dass das so nicht korrekt ist.
Vielen Dank schonmal im voraus!