Guten Tag,
da ich Soloselbstständiger bin und meine Umsätz durch die Krise stark eingebrochen und die Rücklagen erschöpft sind, hatte ich mich dazu entschlossen einen Antrag auf die sogenannte "Neustarthilfe" zu stellen. Also meldete ich mich letzten Donnerstag auf der entsprechenden Seite des des Bundesministeriums für Wirtschaft an, und erstellte dort meinen Antrag.
Einen Tag später, also Freitag Vormittag erhielt ich dann von der bearbeitenden Stelle (Regierungspräsidium) dann eine EMail mit dem "Bescheid über Gewährung einer Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Neustarthilfe".
In dem Schreiben wurde also bestätigt, dass der Antrag angenommen wurde und die Leistung zur Neustarthilfe gewährt wurden.
Auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Wirtschaft, also dort, wo ich auch den Antrag gestellt habe, kann man ja den aktuellen Stand der Bearbeitung seines Antrages einsehen.
Dort habe ich mich angemeldet, und zu meinem Überraschen erscheint dort bei meinem Antrag zur Neustarthilfe weiterhin "In Prüfung".
Nun bin ich irritiert, und frage daher hier die Menschen, die ebenfalls einen solchen Antrag gestellt haben, und vielleicht schon bewilligt bekamen:
Ist das normal, dass man per EMail von der bearbeitenden Stelle (Regierungspräsidium) den Bescheid zur Gewährung der Leistung bekommt, zeitgleich aber nach wie vor auf dem Internetportal des BMWi der Status "In Prüfung" erscheint?
Und die nächste Frage: Wie lange dauert es (erfahrungsgemäß) von dem Erhalt des Bewilligungsbescheides per Mail bis zur Auszahlung?
Da mir finanziell das Wasser bis zum Hals steht wäre das wichtig für mich, abzuschätzen.
Daher wäre ich um jeden Erfahrungsbericht eines ebenfalls Betroffenen dankbar.
Vielen Dank und beste Grüße!