Hallo,
wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 4 WE. Eine Eigentümerin hat trotz Verbot in der Hausordnung einen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt. Der Eigentümer im OG hat jetzt nur noch eine Durchgangsbreite von max. 55 cm. Dieser möchte nun, dass der Kinderwagen entfernt wird, da er 1. vollgepackt mit Einkäufen nicht ungehindert daran vorbeikommt und 2. der Fluchtweg nicht ausreichend breit genug ist. Die Wohnung der Eigentümerin liegt im EG. Sie könnte den Kinderwagen also bequem in der Wohnung abstellen. Außerdem befindet sich im Keller extra ein Abstellraum für Fahrräder und Kinderwagen. Dann haben wir vor dem Keller unter der Treppe noch eine Nische, die groß genug ist für einen Kinderwagen. Sie bleibt aber stur und pocht darauf, dass lt. Mietrecht sie das darf. Geht aber nicht die Sicherheit vor? Und gilt nicht erst einmal die gemeinsam aufgestellte Hausordnung?
Bin über jede Antwort dankbar.
Gruß
Tobi10