Hallöchen. Ich muss mal kurz meinen Dampf ablassen...

Wir haben folgendes Problem. Der Erzeuger meiner Tochter ist ein Narzisst mit Drogenproblemen, hatte deswegen bereits mehrmals Probleme mit der Polizei. Er selbst vermutet eine Psychose entwickelt zu haben. Was man ihm auch anmerkt.

Von Anfang bis Ende der Schwangerschaft war es ein hin und her. Mal ist er ausgerastet, weil ich nicht abtreiben wollte und im nächsten Moment hatte er Interesse Vater zu sein. Letztendlich hat er mich mit allem alleine gelassen und mir die Schwangerschaft zur Hölle gemacht.

Alles was er geleistet hat war Stress zu machen.

Jetzt hat er auf einmal wieder Lust und denkt er hat sämtliche Rechte...auf meine Wohnung, auf mich und auf meine Tochter.

Dahinter wird allerdings reine Eigennützigkeit stecken.

Er hat mehrmals betont wie einsam er ist, dass er keine Lust hat Unterhalt zu zahlen und das er nicht möchte, das ein neuer Mann in unser Leben tritt...

Nun ist es so, dass er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat. Ich vermute es wird beim Gericht Enden mit einem Vaterschaftstest.

Somit hat er automatisch das Umgangsrecht. Entziehen kann ich ihm das nicht, aber es wird definitiv ein eingeschränkter und begleiteter Umgang stattfinden.

Meine eigentliche Frage ist nun, wie sieht sieht es aus, wenn ich jetzt mit meiner kleinen in eine andere Stadt ziehen würde und er nach dem Umzug das Sorgerecht beantragt.(Würde er das überhaupt bekommen wenn Drogen und Polizei im Spiel sind...?)Dann hat er ja automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darf er dann verlangen, dass wir zurück ziehen oder das die kleine dann zu ihm MUSS ?

Und wie sieht es da beim Umgangsrecht aus? Wenn er sie sehen will, muss er sich dann selbst drum kümmern? Sprich zu uns fahren...

LG