Heyho, zum einen sieht es so aus:
Sollte dein Vater ein Testament schreiben, wird daraus exakt hervorgehen wer was und wieviel bekommt, daran lässt sich dann auch nichts ändern.
Rein rechtlich ist es dann auch so, sofern kein Testament vorliegt, wird bzw. muss, sofern jeder das Erbe annimmt, die Habseligkeiten zu exakt gleichen Teilen aufgeteilt werden unter Verwandten 1. Grades (leibliche Kinder, Ehepartner, Eltern).
Im Regelfall lassen die Gerichte/Ämter den Beerbten die eigene Entscheidungskraft was die Aufteilung angeht, sollte jedoch der Verdacht bestehen das Besitztümer unterschlagen werden und nicht gerecht aufgeteilt werden, dann kann man seinen „Anteil“ über‘s Gericht einklagen.