An Mietvertrag gebunden?

Hallo,

ich bin Vermieter und habe, weil ich den Mieter gut leiden konnte, den Mietvertrag vorschnell unterschrieben. Vereinbart wurden zwei Monatsmieten als Kaution.

Mietbeginn ist der 01.03.. Mit dem Abschluss des Vertrages schien noch alles ok, der Mieter gab glaubhaft an, dass der einen festen Job als Altenpfleger habe.

Wir haben uns am 26. Februar zur Schlüsselübergabe getroffen. Die Hälfte der Kaution hatte er trotz Vereinbarung nicht dabei. Das läge an einem Arbeitgeberwechsel und einem Monat Einkommensausfall. Eine Teilzahlung von ca. 1/3 der Hälfte der Kaution habe ich abgelehnt.

Ich bin dem Mieter dann entgegengekommen, konnte ich ihn doch gut leiden, und habe die Miete für März und April bis Anfang 2014 gestundet, aber auf die Zahlung von der Hälfte der Kaution zur Schlüsselübergabe (neuer Termin am 01.03.) bestanden. Der Termin am 01.03. hat er den platzen lassen, ebenso den erneut vereinbarten Termin am 04.03.. Auf telefonische Nachfrage meinerseits gab er an, er habe das Geld erst am 15.03. und wolle dann auch erst einziehen.

Ich habe ihm dann per Email mitgeteilt, dass ich ihm die Wohnung aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisse nicht vermieten werde.

Kann er auf Erfüllung des Mietvertrages bestehen, auch wenn er mich zweimal versetzt, keinerlei Geld gezahlt hat und auch dauerhaft den Mietvertrag (Zahlung der Miete zum Monatsersten) nicht erbringen kann?

Ist der Mietvertrag überhaupt zustande gekommen?

Danke für Eure Hilfe.

...zum Beitrag

Es ist noch keine Kaution gezahlt worden, keine Miete, noch kein Cent.

Es gab einen Termin zur Schlüsselübergabe am 26.02.. Die Schlüssel habe ich ihm aber nicht gegeben, da er mir nur 100 € Anzahlung auf die Kaution geben wollte. Die Gesamte Kaution (2 Monatsmieten) wären 660 € gewesen, die Hälfte war für den 26.02. vereinbart, die andere Hälfte einen Monat später. Daher hatten wir den Termin am 01.03. vereinbart, da wollte er die Hälfte der Kaution zahlen und hätte die Schlüssel bekommen. Leider hat er den Termin platzen lassen, d.h. ist nicht gekommen, hat auch nicht vorher abgesagt.

Ich rief an, fragte was das soll und er meinte, er konnte nicht wegen seiner Arbeit... Naja, wir haben dann den 04.03. als neuen Termin vereinbart, den hat wer wieder ohne abzusagen platzen lassen.

Zu Menschen, die mich so an der Nase herumführen habe ich einfach kein Vertrauen in den Mieter mehr. In der Zukunft wird das auch kaum besser.

Habt Ihr eine Idee, wie ich meinen Schaden begrenzen kann? In die Wohnung lassen möchte ich den Herrn auf keinen Fall mehr.

Danke.

...zur Antwort
An Mietvertrag gebunden?

Hallo,

ich bin Vermieter und habe, weil ich den Mieter gut leiden konnte, den Mietvertrag vorschnell unterschrieben. Vereinbart wurden zwei Monatsmieten als Kaution.

Mietbeginn ist der 01.03.. Mit dem Abschluss des Vertrages schien noch alles ok, der Mieter gab glaubhaft an, dass der einen festen Job als Altenpfleger habe.

Wir haben uns am 26. Februar zur Schlüsselübergabe getroffen. Die Hälfte der Kaution hatte er trotz Vereinbarung nicht dabei. Das läge an einem Arbeitgeberwechsel und einem Monat Einkommensausfall. Eine Teilzahlung von ca. 1/3 der Hälfte der Kaution habe ich abgelehnt.

Ich bin dem Mieter dann entgegengekommen, konnte ich ihn doch gut leiden, und habe die Miete für März und April bis Anfang 2014 gestundet, aber auf die Zahlung von der Hälfte der Kaution zur Schlüsselübergabe (neuer Termin am 01.03.) bestanden. Der Termin am 01.03. hat er den platzen lassen, ebenso den erneut vereinbarten Termin am 04.03.. Auf telefonische Nachfrage meinerseits gab er an, er habe das Geld erst am 15.03. und wolle dann auch erst einziehen.

Ich habe ihm dann per Email mitgeteilt, dass ich ihm die Wohnung aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisse nicht vermieten werde.

Kann er auf Erfüllung des Mietvertrages bestehen, auch wenn er mich zweimal versetzt, keinerlei Geld gezahlt hat und auch dauerhaft den Mietvertrag (Zahlung der Miete zum Monatsersten) nicht erbringen kann?

Ist der Mietvertrag überhaupt zustande gekommen?

Danke für Eure Hilfe.

...zum Beitrag

Nochmals, ich habe ihm noch keine Schlüssel übergeben.

Leider habe ich keine aktuelle Anschrift. Er wohnt bei seinen Eltern, deren aktuelle Anschrift habe ich nicht, da diese selbst gerade umgezogen sind...

Kontakt geht daher nur telefonisch oder per Email.

...zur Antwort
An Mietvertrag gebunden?

Hallo,

ich bin Vermieter und habe, weil ich den Mieter gut leiden konnte, den Mietvertrag vorschnell unterschrieben. Vereinbart wurden zwei Monatsmieten als Kaution.

Mietbeginn ist der 01.03.. Mit dem Abschluss des Vertrages schien noch alles ok, der Mieter gab glaubhaft an, dass der einen festen Job als Altenpfleger habe.

Wir haben uns am 26. Februar zur Schlüsselübergabe getroffen. Die Hälfte der Kaution hatte er trotz Vereinbarung nicht dabei. Das läge an einem Arbeitgeberwechsel und einem Monat Einkommensausfall. Eine Teilzahlung von ca. 1/3 der Hälfte der Kaution habe ich abgelehnt.

Ich bin dem Mieter dann entgegengekommen, konnte ich ihn doch gut leiden, und habe die Miete für März und April bis Anfang 2014 gestundet, aber auf die Zahlung von der Hälfte der Kaution zur Schlüsselübergabe (neuer Termin am 01.03.) bestanden. Der Termin am 01.03. hat er den platzen lassen, ebenso den erneut vereinbarten Termin am 04.03.. Auf telefonische Nachfrage meinerseits gab er an, er habe das Geld erst am 15.03. und wolle dann auch erst einziehen.

Ich habe ihm dann per Email mitgeteilt, dass ich ihm die Wohnung aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisse nicht vermieten werde.

Kann er auf Erfüllung des Mietvertrages bestehen, auch wenn er mich zweimal versetzt, keinerlei Geld gezahlt hat und auch dauerhaft den Mietvertrag (Zahlung der Miete zum Monatsersten) nicht erbringen kann?

Ist der Mietvertrag überhaupt zustande gekommen?

Danke für Eure Hilfe.

...zum Beitrag

Noch drei Ergänzungen / Richtigstellungen

1) ich habe noch keine Schlüssel übergeben

2) Im Mietvertrag habe ich handschriftlich ergänzt, dass die Kaution vor der Schlüsselübergabe fälligt ist (beim der Übergabe eben...)

3) Er hat selbst hat mitgeteilt, dass er die Miete immer erst zum 15. zahlen kann, womit ich nicht einverstanden bin

...zur Antwort