Ein Baubetrieb hat ja über die Wintermonate von Dezember bis März Kurzarbeit zu beantragen.
Bedeutet ja, das die Zeit des Arbeitnehmers, wo der Baubetrieb keine Arbeit für Ihn hat vom Arbeitsamt bezahlt wird als ausfallgeld. So 60 bis 64% , je nach dem.
Dieses Kurzarbeitergeld wird aber nicht versteuert bzgl Rentenversicherung, Krankenkassenbeiträge, etc.!!
BG Beiträge fallen ja an bzgl. Baugewerbe und Prävention, Rehabilitation und Entschädigungsleistung für Versicherungsfälle.
Da ja nun Die Entgelde/das Kurzarbeitergeld fast wie Arbeitslosengeld zu sehen ist,
ist die Frage für mich, ob man darauf Beiträge bezgl. Prävention, Rehabilitation und Entschädigungsleistung für Versicherungsfälle erheben darf, wenn in diesem Zeitraum gar nicht gearbeited wird und somit auch keine Gefahr besteht bzgl Unfällen, welche Präventioniert werden müssten, noch entstehen Versicherungsfälle für die gezahlt werden muss.
Also Frage:
Sind die Kurarbeitergelder BG Beitragspflichtig?
Danke im Vorraus