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Tineline53

15.03.2025
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Hi,hallo..

Nu' bin ich hier..Finde alles Mögliche Iinteressant..Denke Mann (und auch Frau) sollten nie auslernen U kostenlos dazu gibt es eine Horizonterweiterung. Generell finde ich sollte wir öfter mal über unseren Tellerrand hinaus blicken U dann sehen wir wie gut es uns doch eigentl.geht. Als absolute Think-Pink u hoffnungslose Optimistin(🙄🤭) ist mein Motto:

Am Ende ist alles gut, ist es nicht gut,dann ist es nicht das Ende!

und

Liebe Dich selbst lache mal wieder über Dich,dann kannst Du auch anderelieben u begeistern

… mehr anzeigen
https://Nö!
weiblich
Sonderpädagogin für Arbeitsassistenz
Berlin, Berlin
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.
Tineline53
15.03.2025, 13:05

MUSS der Schätzwert des gesamten Kleingartens dem Käufer mitgeteilt werden?

Hallo,

Ist Zustand.Dame möchte den Schätzwert des Gartens an den bereits vereinbarten Käufer nicht Preisgeben,da der Preis für sie inakzeptabel erscheint u sie ihn nach ihrer Aussage deswg nicht nennen will(wie,was darin beinhaltet u einzeln aufgeführt werden muss ist mir bekannt).

Frage: ist rein rechtlich sie und oder der Vorstand GESTULICH VERPFLICHTET den Schätzwert des Gartens dem Übernehmenden Pächter mitzuteilen?

Wenn ja,wer von Ihnen und welcher Paragraph,wäre sehr,sehr hilfreich.

Meiner Meinung ja,denn der Richtwert muss ja ermittelt werden,damit keiner "Verkäufer/Käufer" übervorteilt wird.Sonst würde ja eine Schätzung keinen Sinn machen.

Ich danke Euch u hoffe auf Aussage kräftige Antworten..

Danke im voraus!

Recht, Schätzwert
3 Antworten
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