MUSS der Schätzwert des gesamten Kleingartens dem Käufer mitgeteilt werden?
Hallo,
Ist Zustand.Dame möchte den Schätzwert des Gartens an den bereits vereinbarten Käufer nicht Preisgeben,da der Preis für sie inakzeptabel erscheint u sie ihn nach ihrer Aussage deswg nicht nennen will(wie,was darin beinhaltet u einzeln aufgeführt werden muss ist mir bekannt).
Frage: ist rein rechtlich sie und oder der Vorstand GESTULICH VERPFLICHTET den Schätzwert des Gartens dem Übernehmenden Pächter mitzuteilen?
Wenn ja,wer von Ihnen und welcher Paragraph,wäre sehr,sehr hilfreich.
Meiner Meinung ja,denn der Richtwert muss ja ermittelt werden,damit keiner "Verkäufer/Käufer" übervorteilt wird.Sonst würde ja eine Schätzung keinen Sinn machen.
Ich danke Euch u hoffe auf Aussage kräftige Antworten..
Danke im voraus!
Recht,
Schätzwert