Hallo Schnappi, da hab ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Wollte die Darstellung so knapp wie möglich halten! ;-) Also, ich bin seit langem geschieden und mein Sohn lebt mit mir seit einem Jahr bei meinem Lebensgefährten. Der Vater meines Sohnes zahlt unregelmäßig den Kindesunterhalt. Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, die zahlen immer an das Jobcenter, wenn mal wieder Unterhalt reinkommt. Da mein Partner und ich jetzt, für das JC, seit einem Jahr ein Paar sind und ich aber trotzdem dargestellt habe, das wir getrennt wirtschaften und ich die Hälfte unserer Unkosten mittrage. Darafhin kam der Besuch vom JC, die ich aber erst einmal wieder weggeschickt habe. Ich habe dann sämtliche Unterlagen die von meinem Partner benötigt waren, jetzt hingeschickt. Unter anderem eben auch die Angaben über das Auto. Das wäre fatal, wenn jetzt gefordert würde, er müsse das Auto verkaufen, weil es Hartz 4 Empfängern nicht zusteht. Das Auto hat er sich schwer erarbeitet und es ist nicht finanziert, sondern bar bezahlt. Letzt endlich werden wir evtl. ca. 150 Euro vom JC bekommen (überschlagen), das ist weniger als der Kindesunterhalt für meinen Sohn. Deswegen meine Bemerkung, das mein Partner indirekt für mein Sohn mit aufkommt. Ich hoffe, das meine Situation und Frage jetzt etwas deutlicher ist. :-)
Antwort
Antwort
Hallöchen, wenn du ein gemeinsames Foto von euch hast, könntest du das auf ein Kissen drucken lassen.....so nimmt sie dich mit in ihre Träume ;-)