Krankschreibung erst vom Orthopäden dann vom Hausarzt - Krankengeldanspruch?
Hallo wollte nochmals eine Frage stellen bzgl. Krankengeldanspruchs. Werde am 12. Mai am Knie operiert, bekomme ein künstliches Gelenk. Ich weiß, dass ich, während meiner Arbeitsunfähigkeit, nach 6 Wochen Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld habe. Nun aber meine Frage : Da ja die OP erst in zweieinhalb Monaten stattfindet und ich bis dahin natürlich nur mit großen Schmerzen laufen kann, bin ich also in dieser Zeit NICHT arbeitsfähig. Mein Orthopäde hat mich nun für 2 Wochen krankgeschrieben, diese sind bald rum - was mache ich wenn mein Orthopäde mich nicht weiter krankschreibt - bis zum OP-Termin, kann ich dann zu meinem Hausarzt gehen und mich von dem weiter krankschreiben lassen - Diagnose wie die vom Orthpäden eben wegen meinem Knie - ? Und wichtig - AB WANN laufen denn dann die 6 Wochen - ab dem Tag der ersten AU von meinem Orthopäden oder ab der ersten AU von meinem Hausarzt. Weil es ja wegen ein und der selben Krankheit ist müssten doch die 6 Wochen ab der 1. AU vom Orthopäden laufen, auch wenn ich von meinem Hausarzt dann weiter krankgeschrieben bin (gleiche Diagnose) oder ? Wer kennt sich aus und schreibt eine hilfreiche Antwort, vorab schon mal lieben Dank