Hallo große nun ja wenn du die Piller verschrieben haben willst, muss man davon ausgehen, dass du mit jemanden schlafen möchtest also das denkt sich auch dein Arzt. Also Untersuchung ja aber du kannst schon sagen, wenn du was nicht möchtest. Z.B Ultraschall am Bauch usw muss schon sein und Abtasten. Wenn du es nicht möchtest, denke ich wird der Arzt dich nirgends anfassen wo du es nicht möchtest. Aber ich kann dir den gut gemeinten Rat geben dich komplett untersuchen zu lassen, denn so kann der Doctor eventuelle Erkrankungen wie Gebärmutterhalskrebs usw erkennen. TIPP : Nimm deine beste Freundin mit zur Untersuchung und lass dir vorher vom Arzt alles erklären alles gute.

...zur Antwort

Nein leider kannst du da weder strafrechtlich noch zivilrechtlich was machen. Wenn rein nur die Nummer da steht ohne den Hinweiß auf deine Person bist du machtlos. Ich würde ihn aber Facebook melden und freundlich bitten die Nummer zu entfernen.

...zur Antwort

Mit dem Judo ist ein toller Anfang es muss dir aber auch Spaß machen. Wenn es dir Spaß macht sehen das die anderen auch und Freunde finden sich so von selbst.

...zur Antwort

Hay du mach doch mal ein Foto oder ein Paar Fotos vom Stuhlbein und lass dich bei IKEA beraten die Leúte da kennen sich eher aus als wir hier.

...zur Antwort

Bitte ruf mal hier an : 08001110111 das ist die Nummer gegen Kummer. Das ist anonym und kostenlos und rede mal mit denen die zeigen dir andere Wege auf. Dazu muss ich drauf aufmerksam machen, dass ich jetzt die Polizei rufen muss, da Gefahr im Vollzug ist.

...zur Antwort

Hay du nein er darf es und du kannst nix dagegen machen. Nett fragen ok aber zwingen kannst du ihn nicht. Natürlich ist und bleibt es dein Eigentum aber er darf es eine Zeit lang einkassieren. Anders ist es pass auf sag deinen Eltern sie möchten in der Schule anrufen und um Herrausgabe der Kappe bitten. Dann kooperieren die meistens denn Stress wollen die ja auch nicht lG

...zur Antwort

Nein große keine Sorge bist du sicher nicht. Normal wird man ja durch Geschlechtsverkehr schwanger also da dringt der Mann ja ca. 15 CM in dich ein damit da überhaupt was geht. Vom Streicheln passiert da nix.

...zur Antwort

Guten Abend es gibt ganz viele mögliche Gründe für solche Schwindelattacken und bei dir war es wohl so schlimm das du bewusstlos warst. Das ist nicht witzig sondern echt gefährlich. Geh bitte zum Arzt und erzähl ihm das Geschehen und lass dich unetersuchen. Eventuell kann etwas schlimmes verhindert werden.

...zur Antwort

Hay großer nein du brauchst keine magischen Hausmittel. Ganz einfach eine Stunde vor dem Schlafen gehen nichts mehr trinken. Dann musst du nachts nicht mehr auf Klo wenn es nicht hilft mach 1, 1/2 Stunden draus. Beispiel du gehst immer um 22 Uhr schlafen. Dann trinkst du immer um 21 Uhr oder 20.130 Ihr das letze mal was. Und vor dem Schlafen nochmal auf Klo.

...zur Antwort

Hhaha wenn du Papiere hast in denen steht das der Roller echt von 2001 ist passiert dir rein GARNICHTS. Der Roller ist somit 13 Jahre alt und gilt als "gut eingefahren" da kannst du ja nichts für. Wird eingestellt.

...zur Antwort

Ja sie haben ein Copyrigt und Verstöße werden teuer + Gefängnis

...zur Antwort

Ohhh man mal schnell einen Duden hier rein werf ..

...zur Antwort

Guten Morgen mein Freund 1) Sofort ins Krankenhaus gehen und dich untersuchen lassen (Brief mit Befunden ausstellen lassen) 2) Anzeige bei Polizei erstatten. 3) Zum Anwalt gehen und beraten lassen ( Klage bei der Staatsanwaltschaft erheben.) Guck das du gesund wirst und schei** erst mal auf die Kopfhörer. Sobald du wieder fit bist (hoffe schnell) geht es weiter. Will sagen du wirst vor Gericht gewinnen und er wird verklagt. Dir steht je nach Schmerzen und Verletzungen ein Schmerzenzgeld von bis zu 50.000 Euro zu. je nach dem wie gut dein Anwalt ist holt er echt Kohle raus. Ich schätze du wirst mindestens 12.000 Euro bekommen aber geh zum Anwalt !

...zur Antwort

Guten Morgen unnormal bist du sicherlich nicht. ich denke du bist unerfahren und musst dich erst ran tasten und ausprobiern mit der Zeit wird es was tolles.

...zur Antwort