wenn du dich nicht mit Trumpextremisten abgibst sollte das kein Problem sein. Die meisten Amis behandeln Deutsche respektvoll.
definitiv Jens Spahn
Die Leistungsbewertung in der Schule unterliegt in Deutschland detaillierten rechtlichen Vorschriften. Die Wege, auf denen Schulnoten zustande kommen, müssen festgelegten Kriterien genügen. Diese finden sich in den einzelnen Schulgesetzen der Länder und den zugehörigen Verordnungen. Die zugesandten Aufgaben während des Notstandsphase zählen in den Bereich der Hausaufgaben. Und diese dürfen in fast allen Bundesländern regulär nicht benotet werden.
Einzelne Ausnahmen sind möglich und können eine Klassenarbeit ersetzen, wenn:
die Aufgabe auf Schulstoff beruht, der bereits in der Schule vermittelt wurde und lediglich der Wiederholung und Vertiefung dient
die Benotung nicht einzelne Schüler, sondern die ganze Klasse betrifft
die Benotung vorher angekündigt wird
Dann, und nur dann, darf eine einzelne Hausaufgabe ausnahmsweise benotet werden. Es handelt sich dabei um ganz abgegrenzte Fälle, sogenannte sonstige Leistungen. Sie sind geregelt zum Beispiel im § 24 Abs. 1 Nr. 3, Schulordnung Gymnasien (Sachsen). Dies darf nicht mehrere Male aufeinanderfolgend, sondern nur vereinzelt erfolgen. Während der Schulschließungen kann ein Fachlehrer also nur sehr vereinzelte Wiederholungs- und Vertiefungsaufgaben benoten. Mehr nicht.
Diese Variante ist außerdem zeitlich nur sehr begrenzt möglich. Laut § 28 Schulordnung Gymnasien (Sachsen) müssen Hausaufgaben in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Daraus folgt: Wenn über längere Zeit kein Unterricht erfolgt, dann sind sogar auch keine einzelnen Hausaufgaben mehr benotbar. Dauert die Schulschließung also noch länger an, schwindet auch diese Option dahin.
Grundsätzlich gilt: von benoteten Hausaufgaben darf niemals die Versetzung des Schülers in die nächste Klassenstufe abhängen. Ebenso unzulässig ist die weit verbreitete „Hausaufgaben-Sechs“ als Sanktion einer Nicht-Erfüllung. Benotung darf in Deutschland niemals als Disziplinarmaßnahme mißbraucht werden.
Jegliche benotete Leistung muss weiterhin die Eigenleistung des Schülers sein. Dies ist während der Schulschließungen nicht einschätzbar.
Ob Schüler verpflichtet werden dürfen, sich derzeit zuhause selbständig neuen Schulstoff zu erarbeiten, hängt vom Alter der Kinder ab. Benotet werden darf auch dies aber in keinem Fall. Die Begründung ist so simpel wie einleuchtend. Im Schulgesetz gibt es nur die Formate:
Unterricht
Leistungsnachweise
Hausaufgaben
NEIN DÜRFEN SIE NICHT!
wegen was genau kann sie dich anzeigen?
Aber super reagiert
Sonntag, Dienstag, Donnerstag und immer nachm Sport
bin genauso alt, gleiche Größe, wiege 56kg und 58 sind völlig normal.
Du entsprichst dem BMI als absolutes Normalgewicht
kommt natürlich auch auf die Mutationen an aber wenn im Sommer die Zahlen wieder runtergehen denke ich steht eurer Reise nichts mehr im Wege
du kannst das Video in 4k Rändern und in 4k hochladen, dann wird es nicht so stark komprimiert, auch wenn das Videomaterial nur 1080p ist
klar, in deinen eigenen vier Wänden darfst du machen, was du willst. Die Lehrer dürfen dich auch zu Nichts zwingen