Folgender Fall: Person A ist am 15.3. in eine WG gezogen. Es wurde nur ein mündlicher Mietvertrag geschlossen und man wollte das später noch nachholen. Person A sollte als Untermieter befristetet für ein paar Monate (ein genaues Datum wurde nicht genannt) dort wohnen.
In der WG gab es nur Ärger und Person A ist dann am 28.3. bei einem Freund untergekommen. Person A möchte für den Monat März bezahlen, die Zeit, die sie wirklich in der WG verbracht hat. Die Vermieter wollen aber auch die Miete für den Monat April.
Es gibt keinen Mietvertrag und ein neuer Untermieter stünde auch bereit. Dürfen die Vermieter das verlangen? Und muss Person A zahlen? Da sie es nicht beweisen könnten und alles mündlich beschlossen wurde.
Danke im Voraus für die Antworten