Hallo,

eprimo ist ein brauchbarer Stromanbieter, solange alles gut geht. Gibt es aber einmal Probleme, dann sitzt man hier ganz schön in der Scheiße. Eine Unregelmäßigkeit bei den Überweisungen wurde bei mir ignoriert und prompt wurden Inkassogebühren geltend gemacht, ohen den Sachverhalt aufklären zu wollen. Das verselbständigte sich zu einem unglaublichen Monstrum. Es ist nicht genug damit, dass Eprimo Inkassobegühren geltend macht, ohwohl sie gar kein Inkassounternehmen beauftragen, nein, Du sollst als Kunde, der einfach nur nachfragt was los ist, auch noch Telefoninkasso bezahlen ... und das nur, weil man eine Zahlung zurück hält, bis der Vorfall geklärt ist.

Eprimo macht nur ewig viel Arbeit, wenn es einmal Schwierigkeiten gibt. Nachdem ich nun den Stromanbieter gewechselt habe, malträtiert eprimo mich allerhand Drohungen und mehrfachen Inkassogebühren. Aus den offenen 47 euro wurden nunmehr rund 340 Euro, die Eprimo haben will. Wohlgemerkt eprimo direkt, nicht Eprimo und die Kosten eines Inkassounternehmens und eines Anwalts. Man kann nur hoffen, dass dieser Stromanbieter von den Gesetzen in diesem Land auch etwas hält.

...zur Antwort
Beratung eines Lohnsteuerhilfe Verein, was im Nachhinein in Rechnung gestellt wird, ohne vorherigen

Mein Sachverhalt, ich war bei einem Lohnsteuerhilfe Verein und habe mich mit einem Berater, der zugleich Anwalt ist, beraten lassen, ob es sich be mir lohnen würde, eine Lohnsteuererklärung zu machen. Er hat mich lange beraten (ca.1h) und meinte, dass es sich lohnen würde, wenn ich das mache. Natürlich alles nur mit einer Mitgliedschaft! Da musste ich noch überlegen und meinte, dass ich darüber nachdenken muss. Meine organalen Unterlagen, wie die Lohnsteuerbescheinigung, Rechnungen usw. behielte er ein, wahrscheinlich mit der Hoffnung, dass ich doch Mitglied werde... Ich hatte dann am nächsten Tag angerufen und gesagt, dass ich das doch nicht machen möchte und mit einer Bitte meine Unterlagen nach Hause zu schicken... Dies tat er erst, nachdem ich 4-mal angerufen hatte. Bei meinen Unterlagen war ein Schreiben mit bei, dass ich 50 EUR zahlen muss, weil er mich beraten hat. Er hat mich nie davon in Kenntnis gesetzt, dass seine Beratung Geld kostet. Ich schrieb ihm also zurück, dass ich kein Vertrag mit ihm eingegangen bin, nirgends unterschrieben hatte und ich mir erst mal nur Informationen sammeln wollte. Daraufhin schrieb er mir, wenn ich den Betrag nicht zahle, würde er notfalls gerichtlich vorgehen.... Meine Frage ist, bin ich verpflichtet, ihm die Summe zu zahlen, ohne das er mich darauf hingewiesen hat? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Gruß

...zum Beitrag

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur Mitglieder beraten. Darüber wurdest Du sicherlich auch aufgeklärt. Außerdem finde ich es doch sehr bedenklich, dass Du da eine ganze Stunde eine Leistung in Anspruch nimmst, und dann weder dem Verein beitreten willst, noch irgendwie sonst etwas dafür bezahlen, das ist absolut nicht in Ordnung. Selstames Verständnis ...

...zur Antwort

Die Lizenzbestimmungen lesen. Da sind in der Regel Ausnutzungen von Exploits untersagt. Dein Account kann also gesperrt werden.

Davon abgesehen ist es doch stinklangweilig sich solche Chips nicht selbst erspielt zu haben. Du scheinst kein echter Pokerzocker zu sein.

...zur Antwort

Das ist Verantwortung der Schule und der Hausordnung. In aller Regel wird das Erscheinen in alkoholisiertem Zustand nicht geduldet sein.

Davon abgesehen ist Alkohol ein Nervengift und man sollte das Zeug sowieso nur in engen Grenzen konsumieren.

...zur Antwort

Sorry, das ist irgendwie ein Wirr-Warr. Niemand kann Dir verbieten Kontakte zu pflegen, aber wenn die andere Seite das nicht will, dann musst Du das auch akzeptieren und damit leben.

...zur Antwort

Wie wäre es mit den Nibelungen ;-)

...zur Antwort

Leute, Leute, Leute... es ist in unserem Land genug haarklein geregelt, gehört ihr auch zu diesen Menschen, die am liebesten noch Rechtsvorschriften dafür erlassen würden, wann man mal Puhpsen darf?

...zur Antwort

Hallo,

ich kann mich nur über diese Diskussionen amüsieren. Die Konsequenz, die Herr zu Guttenberg zu befürchten hat ist vor allen Dingen die Aberkennung des Titels durch die zuerkennende Fakultät der Uni Bayreuth.

Betrug? Macht euch nicht lächerlich! Betrug erfordert eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung. Und seine Bezhalung als Abgeordneter und Minister erhält er nicht wegen seiner Dissertation.

Also bitte erst Hirn einschalten, ganz besonders wenn ihr über Abitur verfügt und zudem noch zur akademischen "Elite" unseres Landes durch euer Studium zählen wollt.

Die Urheberrechtsverletzung ist auch eher abzulehnen, denn derartige Texte sind für wissenschaftliche Texte sozusagen freigegeben. Kein Betrug, keine Urkundenfälschung usw. Allenfalls kann man ihn wegen der eidesstattlichen Versicherung belangen, aber auch das kommt eher einer schriftlichen Lüge gleich, und die ist in unserem Land aus gutem Grund straflos.

Also nochmal: Hirn einschalten und lasst euch nicht so manipulieren.

...zur Antwort

Hallo,

jobben und alles beim Bafög-Amt einreichen. Damit Deine laufenden Kosten gedeckt sind. Außerdem solltest Du Dich damit abfinden, dass man als Student eben nicht gerade viel Kohle zur Verfügung hat. Brauchst Du auch nicht, Du musst nur Essen, schlafen und studieren ;-)

Ich habe mein Studium auch komplett finanziert, indem ich jobben war. Aber ich hatte auch eine Menge Glück, da ich sehr gut bezahlt wurde.

Genieß die Studienzeit!

...zur Antwort

Hallo,

Du musst bis zum Monatsende noch bezahlen, das ist vertraglich so geregelt und fertig.

Du kannst allerdings aufgrund des sexuellen Angebotes gegen ihn eine Strafanzeige erstatten, sofern Du Dir den Stress antun willst.

Das ändert aber nichts daran, dass der "gute" Vermieter ein Anrecht auf sein Geld hat. Ich würde Dir daher empfehlen einigermaßen entspannt das Vertragsverhältnis auslaufen zu lassen und Deine Schulden zu begleichen, dann ist der Käse erledigt. Die überschießenden Forderungen Deines Vermieters kannst Du ignorieren, denn es ist sein Ding, wenn er einen Pauschalbetrag vereinbart.

...zur Antwort

Die Bewährung war Deine zweite Chance.

Du gehst mit diesen Fragen sofort zum Anwalt. Evtl. kann man bei Dir noch Jugendstrafrecht anwenden. Ich kann Dir nur den Rat geben Dein Leben schleunigst umzukrempeln und am Besten wirst Du vor Gericht wegkommen wenn Du alles offen legst und gestehst, auch die Sachen, die Dir nicht bewiesen werden können. Ganz besonders wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, ist das für Dich gefahrloser.

Zu Geld kommt man mit Straftaten vielleicht kurzfristig, aber langfristig kommst Du lange zeit in den Knast oder wirst von Rivalen umgelegt, wenn Du wirklich Geld hast und im Geschäft bist.

Daher nochmal: Leben umkrempeln und auf die Reihe bekommen, mach einen Job der Dir wirklich Spaß macht und dann kommt das Geld von alleine. Und Du wirst so ein kack-Statussymbol wie ne Rolex nicht brauchen.

...zur Antwort

Arbeitnehmer wie Du, mit einer solchen Einstellung, sind dafür verantwortlich dass Arbeitgeber oft so scheiße zu ihren Leuten sind.

...zur Antwort

Hallo,

ganz so einfach lässt sich das so nicht beurteilen. Denn schließlich wird der Hafen zu dem Zeitpunkt des Kaufes auch bereits existiert haben, und es war sicherlich auch bekannt, dass dort Rohstoffe und Industriegüter umgeschlagen werden.

Man kann lediglich versuchen, durch die neue Tätigkeit des Hafens sich in dieser Frage gütlich zu einigen, und mit dem Immissionsrecht argumentieren. Darauf verweisen, dass der Hafen Schutzmaßnahmen ergreifen muss etc.pp. Aber es braucht dazu einen langen Atem.

...zur Antwort

Normalerweise hast Du mit dem Schreiben von der Bank auch Informationen erhalten, was Du machen kannst.

Du kannst die Pfändingsfreigabe von dem Gläubiger erhalten, indem Du Dich (endlich mal) mit ihm in Verbindung setzt.

Über Sozialleistungen (falls Du welche erhältst) kannst Du innerhalb der ersten 7 Tage nach Eingang verfügen. Dazu nimmst Du Deinen Bescheid mit zur Bank und besprichst das dort mit dem Bankmitarbeiter.

Über Arbeitseinkommen oder Unterhalt kannst Du innerhalb der Freigrenze ebenfalls verfügen. Dazu musst Du mit allen Unterlagen entsprechend bei dem Vollstreckungsgericht Vollstreckungsschutz beantragen. Sofern das erfolgt ist.

Jedenfalls wende Dich ans Amtsgericht, dort gibt es Rechtsanwälte, die Du kostenlos in Anspruch nehmen kannst, in der Rechtshilfe. Das sind keine Spitzenanwälte. Du kannst auch versuchen einen Anwalt einzuschalten, der in der Sache für Dich PRozesskostenhilfe erwirken kann. Ist aber eher unwahrscheinlich, denn der Anspruch könnte vollkommen gerechtfertigt sein. Sofern Du bei Vertragsabschluss noch minderjährig warst, könnte man hier ansetzen. Jedenfalls lässt man nichts liegen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide usw. Sonst wäre das nicht so weit gekommen.

Nicht ganz astrein: Außerdem kannst Du Dir bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto anlegen und die eingehenden Gelder dorthin überweisen lassen. Dann läuft die Pfändung ins Leere.

...zur Antwort

Abzugsfähig sind nur Zahlungen zu denen man verpflichtet ist. Als Schwiegersohn ist der Nachbar nicht verpflichtet, allenfalls seine Frau. Aber auch hier müssen dann alle Belege vorgelegt werden und ein Ansatz geht allenfalls über die gemeinsame Veranlagung der Eheleute, mit entsprechenden Abschlägen.

Irgendwelche freiwilligen Leistungen sind Schenkungen, und werden entsprechend auch nicht als Belastungen anerkannt - zu Recht.

...zur Antwort

Hallo,

Die Rückzahlung von Überschussguthaben ist, wie schon erwähnt, vom Anbieter abhängig.

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es in aller Regel nicht, da dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. Da es ja auch hier Prepaid-Systeme gibt, ist es für den Anbieter oft auch gar nicht möglich zweifelsfrei festzustellen an wen er das Geld zurück zu zahlen hat.

Das Prepaid-Beispiel hinkt hier ein wenig, da es ein entsprechendes Telekommunikationsgesetz gibt, in dem Verbraucherschutzrecht geregelt sind.

Man muss sich also die Lizenzbestimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und den Anbieter entsprechend anschreiben. Für Prepaid-Bezahlung sollte man noch einen Beleg mit den Codes haben, damit ein Nachweis vorhanden ist, dass man selbst tatsächlich diesen Betrag bezahlt hat.

Ansonsten verbleibt es bei den allgemeinen Kontrollen der AGBs, das kann man aber nicht beurteilen, solange man diese nicht gelesen hat.

...zur Antwort