Szenario;
Freund A hat einem Freund (B) nach einem Streit in Whatsapp gedroht, er würde ihn verprügeln, aber Freund A hat sich auch nach wenigen Minuten wieder für diese Aussage entschuldigt. Freund B hat dann trotzdem Freund A erpresst mit Verhaltensmaßnahmen die Freund A für ihn tun solle. Eigentlich sind beide gute Freunde.
Freund A hatte durch die Erpressung Angst. Freund A ist dann zur Polizei gefahren um sich Rat von den Beamten einzuholen und hat dann bei der Polizei die ganze Geschichte geschildert, einen Screenshot mit seiner eigenen Beleidung und Entschuldigung als Screenshot gezeigt (ohne das der Name von Freund B sichtbar war) und anschließend gefragt, was er nun machen könnte, um richtig zu handeln.
Die Polizei hat, anstatt einen Rat zu geben dann einfach den Anwesenden Freund A angezeigt, weil dieser den Vorfall mit Drohung etc. dargelegt hat. Die Polizei argumentierte dabei, dass sie nun von Freund A die Aussage hätte, dass diese eine Drohung zugegeben hat und sie nun polizeilich dagegen vorgehen müssten. Es gibt keine Beweise außer die Aussage (die Geschichte) von Freund A die zu dem Zeitpunkt nicht von den Beamten aufgeschrieben wurde. Selbst der Screenshot wurde nicht kopiert oder das Mobiltelefon eingezogen.
Die Polizei sagte dann, ob sich Freund A noch zu irgendwas äußern möchte oder vielleicht sogar Freund B wegen Erpressung anzeigen will. Freund A lehnte ab und schwieg ab dem Zeitpunkt. Die Polizei beendete das Gespräch dann und sagte zu Freund A, sie würden ihm nun Post zuschicken.
Wie soll A jetzt damit umgehen und womit muss er rechnen? Hat die Polizei genug Beweise? Eigentlich hat sie nur die Aussage von Freund A und den Screenshot "gesehen", aber nichts als eine Aussage in der Hand.
Wie kann er da glimpflich heraus kommen? Euer Rat und Wissen ist gefragt.