Nicht mehr antworten bitte.
Bin versehentlich auf Frage stellen gekommen, ohne die Frage zu formulieren.
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Bin versehentlich auf Frage stellen gekommen, ohne die Frage zu formulieren.
Also, wenn ich das nun richtig verstehe, dann könnte ich folgendes machen:
Attest vom Arzt holen, in dem dieser mir bestätigt/attestiert, dass er mir aus gesundheitlichen Gründen angeraten hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Dieses lege ich der Kündigung bei die wie folgt aussehen könnte:
hiermit kündige ich unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zum 17.05. Aus gesundheitlichen Gründen und auf anraten des Arztes, dass mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis.
Etc.pp
wenn man das mit HEUTE datieren würde.
Kann leider nicht kommentieren.
Aber an Lenzing gerichtet:
wenn eine fortführung der Beschäftigung zu gesundheitlichen Schäden führt, auch dann nicht? Weil darum geht es auch weshalb mein Arzt mir dieses anrät.
Aber kann ich auch fristlos zu einem bestimmten Datum kündigen um für mich einen nahtlosen Übergang zu schaffen?
Und wenn ich auf ärztlichen Rat kündige, zählt es dann als außerordentliche Kündigung ?
Danke für die hilfreichen Antworten. Also ich denke auch, dass kein Sachgrund vorliegt sofern ich das richtig verstanden habe.
Natürlich habe ich Angst, dass er mich jetzt erneut kündigt. Aber ich lasse es auf mich zu kommen und werde dann erst rechtliche Schritte einleiten. Bis dahin halte ich die Füße still.
danke anitari.
ich ziehe in mein Elternhaus zurück, dazu drohte er mir noch mit meinem Vater zu sprechen wegen der Zahlung. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden. Denn niemand aus meinem näheren Umfeld weiss was finanziell bei mir los ist. Darf er das ? Weiss das jemand.
KaeteK, nein habe ansonsten keine Schulden angehäuft. Noch nie etwas mit einem Gerichtsvollzieher und dergleichen zutun gehabt.
Vielen Dank erstmal, die Wohnung habe ich selbst gekündigt um nicht noch weiter Schulden zu machen. Ich weiss, wie das passiert ist und muss den Fehler natürlich eingestehen, darum geht es garnicht. Danke trotzdem.