Hallo!
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Hätte ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass gleich so viele und so schnell antworten.
Zur besseren Erläuterung: Mein Opa ist nun 85 Jahre alt und hat 5 leibliche Kinder. Allerdings besteht zu diesen nicht gerade das beste Verhältnis, weswegen er vor allem mir und meiner Schwester (wir sind seine Enkelkinder) regelmäßig Geld zukommen lässt, z.B. mal zu Weihnachten 1.000€, zum Geburtstag 5.000€ etc. Er möchte dadurch sein Geld "loswerden" und selbst bestimmen, wem er sein Vermögen zukommen lässt. Dabei überweist er hauptsächlich das Geld oder legt neue Sparbücher auf unsere Namen an, was bedeutet, dass man eindeutige Kontobewegungen sieht.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, was wenn mein Opa die nächsten 1-2 Jahre plötzlich verstirbt und die direkten Erben (seine Kinder) feststellen, dass das Vermögen doch eigentlich viel höher sein sollte, als es tatsächlich ist?
Ich habe gelesen, dass keine Steuer anfällt, wenn der Betrag 200.000€ nicht übersteigt - das tut er selbst aufsummiert nicht. Muss ich solche Schenkungen dennoch anzeigen?
Können diese Schenkungen von den direkten Erben eingeklagt werden, weil es sich um sogenannte "böswillige Schenkungen" handelt?