Hallo,
Welcher (am besten Jurist) kennt sich mit Tierschutzverträgen aus?
Bei der Übernahme meines Hundes, den ich nun leider abgeben muss, durfte ich einen "Tierschutzvertrag" unterschreiben.
Sind Bedingungen wie "Der bisherige Eigentümer behält sich das Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann" rechtskräftig? Ist man ein (hunde-) lebenlang an den Vorbesitzer "gebunden" und darf nicht eigenständig entscheiden, wer als Nachfolger für den Hund gut ist (s. Beisp.)? Darf ich mir den Nachbesitzer selbst aussuchen. Gibt es eine Frist?
Des Weiteren steht im Vertrag geschrieben: "Der/Die Übernehmer verpflichten sich für den Fall des Verstoßes gegen seine aus dem Vertrag übernommene Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250 Euro".
Die Rechtskräftigkeit eines solchen Vertrages zweifle ich stark an, aber ihr kennt euch sicher besser aus und habt Erfahrungen damit gemacht.
Freue mich über zahlreiche Antworten und Ratschläge.
Beste Grüße
T72
Bsp.: http://www.tiervermittlung.de/tierschutzvertrag.pdf