In einem Unternehmen gibt es eine Chefin, zwei Angestellte und den Freund der Chefin. Dieser ist weder angestellt, noch hat er Prokura oder ist Gesellschafter.
Frage: Hat dieser Freund überhaupt Weisungsbefugnis gegenüber der Mitarbeiter? Reicht es, wenn die Chefin dies mündlich erteilt oder muss sie das gar nicht tun?