Solche Sachen sind immer schwert zu beantworten. Geht man zum Jugendamt könnte Sie im Kinderheim oder in eine andere Familie. Weiß es den die Mutter dass, das Kind geschlagen wird ? Am besten du gehst mit Ihr zusammen zum Jugendamt oder der Vater muss weg ...

Liebe Grüße :)

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Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig das diese eine Erpressung ist ... Die Aufnahme des Telefongesprächs kann als Beweismittel nicht benutzt werden da diese verstößt gegen das Gesetz ( § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes )

Gruß :)

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