Antwort
Es besteht eine Mitführpflicht für das Warndreieck. Ab 01.07.2014 besteht die Verpflichtung, eine Warnweste mitzuführen, wenn das Quad als Pkw oder als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist. Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/quad-trike/default.aspx