Kann Vermieter mir wegen Schimmel kündigen?

Guten Abend, bin vor 9 Monaten in meine erste eigene Wohnung gezogen. Schon nach kurzer Zeit, trotz ordnungsgemäßem Lüftungsverhalten, bildete sich schnell ein komischer Belag an den Wänden, der aber relativ leicht abwaschbar war. Weil ich nicht an einen Schimmelpilz glauben wollte, habe ich es als Fogging Effekt abgetan, was prinzipiell ja auch logisch klang.

Wie auch immer, mittlerweile ist die Situation ein wenig schlimmer. Ich hab jetzt hier keine ganzen Wände voller Schimmel, aber an einzelnen Stellen sieht man doch so dunkel gelb/braune Punkte/Verfärbungen. Das ganze ist wohl auch selbstverschuldet, da ich in den letzten 2 Monaten nicht wirklich sachgemäß gelüfet habe leider, aber das jetzt zu bereuen hilft mir eben auch nicht.

Der Vermieter war von Anfang an nicht gut auf mich zu sprechen und ich habe jetzt Angst evtl. eine Kündigung reinzukriegen sobald er das hier mal sieht. Kann er mir wegen sowas überhaupt Kündigen?

Ich mein, ich hab kein Geld, aber ich wäre natürlich bereit mich irgendwie an den Kosten zu beteiligen und habe mein Lüftungsverhalten jetzt ja auch wieder angepasst. Der Schimmel ist auch in dermaßen kleinem Ausmaß das ich mir vorstellen könnte, wenn es denn welcher ist, das er sich wieder von selber beseitigt, sobald ihm die Nährstoffe ausgehen.

Meine große Sorge ist nur, dass laut § 573, der Vermieter kündigen kann wenn:

der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, oder der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; Das ist eben so juristendeutsch. Je nachdem wie es mir ausgelegt wird, könnte man mir ja durchaus unterstellen meine Pflichten "nicht unerheblich" verletzt zu haben. Wie sieht das in der Praxis aus?

Habe schon gegoogled zu dem Thema, aber meist wird eben nur die andere Seite beleuchtet, das der Mieter kündigen möchte. Wäre super wenn da jemand was weiß..

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http://www.anwalt.de/rechtstipps/verwahrlosung-von-mietwohnungen_022833.html Okay, scheiße, jetzt mach ich mir sorgen.

Sollte durch die Liederlichkeit eines Mieters allerdings ein Schaden an der Wohnung eintreten, oder ein Schadenseintritt wahrscheinlich sein, hat der Vermieter grundsätzlich ein Recht zur fristlosen Kündigung nach vorheriger erfolgloser Abmahnung. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Mieter wegen unzureichender Lüftung einen Schimmelschaden verursacht (Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 31.8.2005, Aktenzeichen: 565 C 15388/04)

Ich wurde bislang noch nicht Abgemahnt, sagen wir ich hab nun teilweise Schimmel in der Wohnung, ist das trotzdem direkt ein Kündigungsgrund? Glaube ich werde mich auch mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen...

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