Ja das Drohen mit einer Straftat, was Ddos ist, ist in Deutschland verboten:
§ 241Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Ddos verboten ist:
In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als Computersabotage nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht.
Ob er dich angezeigt hat, ist die andere Sache, rechtlich kann er das.