Muss der Mieter den Kühlschrank ersetzen?
Liebe Mitglieder, seit Januar habe ich eine neue Wohnung bezogen und die Einbauküche gehört dem Vermieter. Nun ist nach 4 Wochen der Kühlschrank kaputt gegangen. Er kühlt nicht mehr. Im ersten Telefonat lehnt der Vermieter ab, den Kühlschrank zu ersetzen bzw. einen neuen in die Küchenzeile einbauen zu lassen.
Wie sieht es rechtlich aus? Muss der Vermieter ersetzen? Oder darf er z. B. einen anderen hinstellen, der nicht zur Einbauküche passt? Wenn er zuerst einen Techniker holt: Wer bezahlt den? Kann ich vielleicht auch eine Mietminderung verlangen?
Danke für euere Hilfe!