Ich zitiere mal aus einem meiner Kommentare:
1.Erbrecht: Die Tochter würde von ihrem verstorbenen Vater nur HALB SOVIEL erben wie ihr Bruder.
(Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. [...] [Qur'an 4:11])
Maskulinisten wird's freuen: Legitimiert wird dies dadurch:
(Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (an ihre Gattinnen?) gemacht haben. [...] [Qur'an 4:34])
Die Männer stehen über den Frauen - nichts mehr hinzuzufügen.
2.Das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Ehefrau:
Aufsässige ,,Weiber'' dürfen geschlagen werden. Es wird ja sogar der Imperativ angewandt. Gleichzeitig dürfte eine Frau dies nicht.
([...] Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und SCHLAGT SIE! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß. [aus genau derselben Ayah/demselben Vers wie letztgenannter])
(Einige Apologeten werden darauf verweisen, dass dieses Recht dem Manne auch nur dann zusteht, wenn er zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und darüber hinaus solle man ja auch nicht zu hart eindreschen. Dies ergibt sich aber viel mehr aus der Sunnah als aus dem Qur'an selbst.)
3.Interreligiöse Ehen, a man's business:
Kurzum: Männer dürfen Jüdinnen, Christinnen [ganz generell Frauen, die den Leuten der Schrift angehören] ehelichen (5:5), Frauen indessen nur Muslime (2:221). Warum? - Der Vater soll für religiöse Aspekte zuständig sein und auch er ist es, der seine Kinder belehrt. Letztere nehmen die Din des Vaters an, nicht zwangsläufig die der Mutter...Apropos: Auf Seiten der ,,ungläubigen'' Frau herrscht natürlich enormer Druck, ebenso zum Islam zu konvertieren. ,,Kein Zwang in der Religion'' - Pustekuchen!
Es ist im besagten Vers zwar in erster Linie von heidnischen Männern die Rede, aber der Konsens der Gelehrten - die Idschmah - besagt ausdrücklich, dass sich dieser auf alle Kuffar bezieht. Ferner ist es bezeichnend, dass nicht gesagt wird: Ihr gläubigen Frauen, heiratet keine...! Sondern: Hey, ihr Männer: Gebt eure Töchter net.... Zwar war das ja in gewisser Weise Gang und Gebe, nichtsdestotrotz zeigt dies doch, dass Frauen selbst in dieser Thematik sich von anderen Männern was vorschreiben müssen.
Eine perfekte Überleitung zum nächsten Punkt
4.Rasulallahs verlogenes und zynisches Lippenbekenntnis: die Frau hat was genau bei der Eheschließung mitzuentscheiden?
Nun, ganz ohne die Einwilligung der Frau geht es dann doch nicht - sogar im Islam. Die Frage ist bloß, wie sieht ein islamisches ,,Ja, ich will!'' denn so aus?
Sahih Muslim gibt in 8:3303 Aufschluss:
([Überlierfungskette/Isnad übersprungen] Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete davon, dass Allahs Gesandter (saw) gesagt haben soll:
,,Eine Frau ohne Ehemann (oder eine Geschieden oder Witwe) darf nicht verheiratet werden, solange sie nicht befragt wurde und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, solange ihre Erlaubnis nicht eingeholt wurde.'' Sie (die Menschen) fragten: ,,Oh Gesandter Allahs, wie kann denn die Zustimmung (der Jungfrau) eingeholt werden?'' - Er antwortete: ,,(Dadurch,) dass sie schweigt.'')
😂
Ähnlich wiedergegeben wird es noch in Sahih Muslim 8:3305.
5.Übrigens ist Sexsklaverei erlaubt! Natürlich nur für Männers.