Antwort
Wir reden ein bißchen aneinander vorbei. Ich möchte mich nicht vom Arzt krank schreiben lassen um ein Attest wegen krankheitsbedingter Kündigung (und damit keine Sperre beim Arbeitsamt) zu bekommen, sondern ich möchte mich einfach vor Unterzeichnung und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses so lange wie möglich krank schreiben lassen.
Die Leistung, also das Krankengeld habe ich doch deshalb, weil ich noch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses krank wurde. Das ich dann während der Krankheit arbeitslos werde ist doch für diese Krankschreibung nicht von Bedeutung oder doch ?
Und so lange meine Arzt diese Bescheinigung erneuert, müsste sie doch gelten oder nicht ?