Ein kleines Bespiel.
Frau A ist zusammen mit Herr B, sie bekommen ein Kind namens C.
Frau A und Herr B trennen sich (waren nicht verheiratet).
Frau A heiratet Herr D und sie bekommt weitere Kinder Namens Y und Z. Frau A lässt sich von Herr D scheiden.
Frau A bekommt von Herr B bereits Kindesunterhalt. Herr D bezahlt Miete von Frau A und dessen Kindern in Höhe von 1000 Euro.
Bei Herr B ist das Jugendamt im Spiel aber bei Herr D nicht. Sprich die Frau lebt vom 3 x Kindergeld und dem Kindesunterhalt von Herrn B und der bezahlten Miete von Herrn D.
Die fragen: MUSS Frau A in Bezug zu Herr D nicht ebenfalls das Jugendamt einschalten? Ist das fair gegenüber Herr B wegen der höhe der Kindesunterhatls? Denn Herr D wohnt zwar getrennt von Frau A, also auf Miete, die aber jemand anderes für Ihn zahlt.