Eine ihrer Funktionen ist die Ausarbeitung von Patentanmeldungen und Prüfungsanträgen. Diese stellen den Erfinder oft vor Probleme, da er die Formalitäten der Anträge beachten und seine Erfindung so einfach und so genau wie möglich beschreiben muss, da nicht jeder im Patentamt das nötige technische Wissen besitzt um die“technische Sprache“ des erfinders zu verstehen. Das heisst der Patentanwalt unterstützt und berät die Erfinder beim Patentanmeldungsprozess. Über den Anmeldeprozess hinaus überwacht er die Schutzrechte erteilter Patente und verfolgt Schutzrechtverletzungen. Auf http://www.patentanwaltssuche.de/ein-patent-anmelden/die-rolle-des-patentanwalts/ kansnt aud alles nachlesen. Die Verwaltung der Patente ist eine weitere Funktion. Darunter fällt vor allem die Einzahlung der jährlichen Gebühren. Bei internationalen Patentanmeldungen ist die Vertretung eines Patentanwalts bei dem jeweiligen Patentamt Pflicht, sofern der Erfinder keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland besitzt. Falls dritte gegen die Patentanmeldung Einspruch einlegen bzw. einen Nichtigkeitsantrag stellen vertreten sie ihre Mandanten auch vor dem europäischen Patentamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundessortenamt und gegebenenfalls vor dem Bundesgerichtshof.

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