Danke für die Antwort. Ja, ich meinte mit der Abstimmung ein Meinungsbild. Wir müssen zb klären, welche Firma eine bestimmte Reparatur ausführen soll. Um ein Meinungsbild zu bekommen und um den Umlaufbeschluss schriftlich zu fixieren, möchten wir abstimmen, welche Firma die meisten Stimmen erhält. Danach wird der Umlaufbeschluss erst schriftlich fixiert. Auch müssen wir in einer anderen Abstimmung klären, ob eine bestimmte Reparatur in Eigenleistung getätigt werden soll. Da läuft es auf eine Vereinbarung hinaus.
Eine Enthaltung würde ja den Umlaufbeschluss sprengen. Trotzdem frage ich mich, ob man die Option „ ich enthalte mich“ bei dem Meinungsbild bzw Abstimmung anbieten sollte, da der Umlaufbeschluss ja am Ende trotzdem von dem Haus mit der „ Enthaltung“ unterschrieben werden könnte, auch wenn er bei der Abstimmung sich enthalten hat. Oder sollte man bei einem Umlaufbeschluss die Option „ Enthaltung“ grundsätzlich weglassen, wenn vorab eine Abstimmung / Meinungsbild ins Leben gerufen wird?