abgemeldet ist es noch nicht. ich wollte es diese woche machen. kann ich es denn direkt abmelden und dann gleich wieder neu anmelden auf meinen Namen? Versicherung läuft auch auf meinen Namen

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hallo leute, ich brauche mal wieder eure hilfe, es geht bei meiner schwester um eine offene GV-Forderung über ca. 170 EUR. Der GV hat ihr gestern abend eine email geschrieben, dort steht es wird umgehend die Vollstreckung fortgesetzt wird bzw. das Verfahren eingeleitet wird  (Verhaftung bzw. Vollstreckung nebst Türöffnung). Passiert es heute noch daß er vor der  Tür steht , meine Schwester kann ihm nämlich die gesamte Forderung am Montag sofort einzahlen, sie hat aber Angst daß er noch diese Woche vor der Tür steht und erreichbar ist er auch nicht telefonisch. danke euch

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hallo, heute kam ein brief vom GV vom 16.6. an also fast 3 wochen zu spät, darin stand ich solle am 23.6. die EV abgeben, wegen einer forderung über 200 EUR, ansonsten gibts es schon einen haftbefehl. ich habe aber am 22. bereits 100 EUR gezahlt gehabt und nun ist der Rest 100. Droht mir jetzt tortzdem haftbefehl, ich kann den GV nicht erreichen, habe ihm aber auf AB gesprochen. die restlichen 100 zahle ich ende der woche. ich konnte ja nicht wissen, daß die post den brief erst nach 3 wochen zustellt. meint ihr ich müßte mit der polizei rechnen? ich hatte ja zwischenzeitlich 100 bezahlt und 100 sind noch offen, die zahle ich diese woche.


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hallo nochmals, es geht um obige geschichte. meine freundin hatte sich jetzt mittlerweile einen anwalt genommen, der ihr hilft. das komische dabei ist, sie hat einen termin zur hauptverhandlung erhalten im Mai 2016?? also 2 Jahre später und jetzt hat sie mir erzählt, sie hätte wohl gestern ein schreiben der staatsanwaltschaft erhalten und drin steht,daß die

Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bzw.

Maßregel gemäß §154 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt werden. was genau bedeutet dies, sie hat erst ende der woche einen termin beim anwalt. von internetverkäufen hat sie schon lange abstand genommen und damit endgültig abgeschlossen.

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das ist eine rechnung von der gerichtskasse über die gebühr für das strafbefehlsverfahren über 60,00 EUR + 18,45 für zeugenaussage. Die geldstrafe selber hatte er bereits bar bezahlt.

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die rechnung ist noch von februar. meine frage ist kann man wegen dieser gebühr verhaftet werden? eher nicht oder?

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die rechnung ist letzten monat etwas höher ausgefallen, normal zahle ich so um die 45 EUR.

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meine frage war muss man nicht vorher eine vorladung zum haftantritt bekommen bevor die polizei kommt, in diesem FAll hier war es nicht so , da kam wohl direkt der haftbefehl vom rechtspfleger ohne vorherige vorladung

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also die postbank hat die unterlagen die wir zugeschickt haben, nicht akzeptiert. die haben uns jetzt so ein Formular geschickt welches von einer Stelle wie Schuldnerberatung oder anwalt ausgefüllt werden muss. Schuldnerberatung bekomme ich so schnell keinen Termin, gibt es irgendwie online einen Anwalt der so etwas macht gegen eine GEbühr?

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also der bonus kommt mit zum gehalt. wenn ich z.b. einen bruttolohn mit 3100 EUR habe (incl. bonus) bleibt ein nettolohn von ca. 2200,--, wenn ich dann in der pfändungstabelle schaue, soltle mir bei 3 unterhaltspflichtigen personen so um die 100 eur abgezogen werden von dem nettolohn ist das korrekt? also sollten mir so um die 2100 eur noch bleiben?

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oh danke. pkonto hat meine frau. also sie hatte nur angst ihren job den sie seit 5 jahren hat zu verlieren deswegen.

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