Bei mir so gewesen. Bis 30.04.2008 insgesamt 18 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt. Vom 01.05.2008 bis 30.06.2010 studiert. Ab 01.07.2010 arbeitslos gemeldet und ich habe keinen Anspruch auf ALG I. Hätte ich mich z. B. am 01.05.2008 arbeitslos gemeldet und auch nur für einen Tag, wäre mir dann der Rest meines 12-monatigen-Anspruchs aufgespart worden. Aber so ...

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Hallo,

inzwischen bin ich schlauer und hatte inzwischen einen Termin beim Arbeitsamt.

Da ich in den letzten 24 Monaten nicht 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, steht mir ALG I nicht zu.

Toll.

Gruß, Schwizter

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Erstmal danke für Eure Antworten :)

Ich habe mich direkt noch am 31.05.2010 arbeitssuchend gemeldet und dann letzte Woche ein nettes Vorab-Telefonat mit der Agentur für Arbeit geführt (Termin habe ich nächste Woche).

Der Mitarbeiter teilte mir mit sehr beschwingtem Tonfall mit, dass für mich ja ALG 1 nicht in Frage käme, da ich in den vergangenen 2 Jahren keine 12 Monate gearbeitet hätte. Ich könnte ja dann Hartz IV beantragen.

Was gilt denn jetzt? 2 Jahre oder 3 Jahre oder 4 Jahre und vor allen Dingen, wo ist das geregelt (Gesetz)?

Wäre super, wenn ich das vor dem Termin noch klären könnte (damit ich vorbereitet bin).

Danke und Gruß, Thelmo

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