Antwort für PCJOPC:

Ich bin 33 Jahre und sie ist 22 Jahre alt. Ich habe schon ein paar Beziehungen hinter mir. Sie ist eher unerfahren. Deshalb ist es vielleicht auch so schwierig für sie.

...zur Antwort

Es ist tatsächlich unglaublich wie viele Leute hier ihre Meinung schreiben ohne eine Ahnung der Gesetze zu haben. Ihr sollt den Leuten hier helfen sich zurechtzufinden und sie nicht mich falschen Aussagen verwirren. Wenn ihr keine Ahnung habt vom StGB usw., dann schreibt besser nichts!

Das hier entspricht der "gesetzlichen" Wahrheit:

Kommentar von RuleBritannia am 31. August 2009 19:41 Nini, wenn es freiwillig passiert, ist es überhaupt nicht strafbar! Du bist Jugendliche im Sinne des § 176 StGB und kein Kind mehr, also darfst Du Sex haben. Du darfst nur keine Schutzbefohlene (also z.B. Schülerin) des Partners sein. Genau so steht es im Gesetz!

Im Gegensatz zu den meisten hier habe ich Jura studiert. Und der Bereich Schutzbefohlene bezieht sich darauf, dass kein Lehrer an seine Schüler geht oder Trainer an seine Kids oder oder oder.

Moralisch ist das ein anderes Problem. Die Gesellschaft -einschließlich mir- sieht das Problem, dass ein 14 jähriges Mädchen sicherlich noch keinen Sex haben sollte, weil sie vermutlich noch zu jung ist, um die tatsächlichen Folgen daraus überschauen zu können. Aber wenn du es unbedingt willst, du sicher bist, dass er der richtige ist für dein erstes Mal (und das wirst du nur ein einziges mal haben) dann setzt euch zusammen und informiert euch richtig darüber. Sprecht es durch und plant es, damit es kein Quicky auf dem Rücksitz gibt. Dein Freund sollte, sofern du ihm wirklich wichtig bist, das liebend gerne mit dir planen, damit es für dich ein gutes Erlebnis wird! So habe ich es auch gehalten und meine Ex ist mir heute noch seeehr dankbar dafür!!!!!

...zur Antwort