enn es keinen Strom oder kein warmes Wasser gibt, entspricht das sicherlich nicht unbedingt der gesellschaftlichen Norm. Nun kenne ich die Hintergründe nicht.. GAB es in eurer Wohnung schon mal warmes Wasser? Ist es eingestellt worden aufgrund versäumter Zahlungen, beispielsweise bei einer gasbetriebenen Warmwassertherme? Gleiches gilt für Strom und Heizung. GAB es all das schon und wurde nun eventuell aufgrund versäumter Zahlungen abgestellt? Für die Ämter ist es durchaus wichtig, ob Du sozusagen schon immer mit einem Brunnen im Hof gelebt und von daher Dein Wasser bezogen hast, es also gewohnt bist, oder ob sich die Zustände was die Lebensqualität angeht erst kürzlich geändert haben - womöglich aufgrund von Versäumnissen seitens Deiner Mutter.
Dass man laut deutscher Gesetzgebung erst ab dem 25. Lebensjahr Anspruch auf eigenen, VON STAATLICHER SEITE FINANZIERTEN Wohnraum hat, ist richtig. Dennoch gibt es gerade in diesem Gesetzesentwurf einige Grauzonen.
Ich selbst bekam mit 18 meine erste eigene Wohnung, damals noch finanziert über das Sozialamt; Hartz IV gab es zu der Zeit noch nicht. Die Gesetzeslage war jedoch die selbe - eigene Wohnung erst ab vollendetem 25. LJ. Ich war voll vom Staat abhängig, da ich zu der Zeit keine Ausbildung hatte. Ich hatte einige Kämpfe auszufechten, soviel ist sicher. Denn auch mir wollte man natürlich nicht "einfach so" eine Wohnung entgegen der gesetzlichen Bestimmungen finanzieren. Fakt ist: es ist möglich!!!
Schwierigkeiten sehe ich bei Dir in der Tatsache, dass Du noch nicht volljährig bist. Ich fürchte, bis Du 18 Jahre alt bist, wird sich da tatsächlich nichts machen lassen - so war es jedenfalls bei mir.
Wenn ich es richtig gelesen habe, bist Du jedoch in einem halben Jahr 18, richtig? Nutze die Zeit jetzt schon, denn ein Kampf wird es allemal. Hole Dir einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (gibt's auch im Internet). Egal, was Dir jemand erzählt: das Recht, einen Antrag zu stellen, hast Du allemal! Rechne damit, dass der Antrag zunächst abgelehnt wird. Dann gilt es, immer wieder und möglichst überzeugend Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, auch wenn es dir unter diesen Vorzeichen sinnlos erscheint: Du bist erst einmal im System erfasst, musst angehört und Deine Anliegen bearbeitet werden! Das ist ein nicht zu verachtender Schritt! Sobald Du 18 bist, ist es definitiv möglich, auch entgegen der Gesetzeslage, eine eigene Wohnung zu bekommen!