Sehr geehrte Online-Gemeinschaft,
ich wende mich mit einem Anliegen an euch und bitte um alle Informationen, die mir weiter helfen können.
Vielen Dank schonmal im Voraus!!
Ich will in den nächsten Wochen meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2016 erledigen bzw. bei mir ist es Pflicht, da ich Lohnersatzleistunge beziehe.
Von 01. 01. 2016 bis 30. 04. 2016 war ich in einem Beschäftigungsverhältnis. Während dieser Zeit hatte ich ein steuerpflichtiges Brutto von 9800 Euro eingenommen, von denen ich 980 Euro Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlt habe. Seit dem 01. 05. 2016 bis 31. 12. 2016 erhalte ich Lohnersatzleistungen von der Krankenkasse und der Rentenversicherung in Höhe von 11000 Euro. Diese sind Steuerfrei, fallen aber unter den Progressionsvorbehalt.
Anhand dieser Zahlen, gehe ich von einer Nachzahlung aus und hoffe mit eurer Hilfe, die Höhe der Steuer senken zu können.
Für die Zeit vom 1. 1. 2016 bis 30. 04. 2016 betrug mein Arbeitsweg, einfache Fahrt 38 km. Hierbei kann ich 0,30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer abesetzen.
Frage: Kann ich noch andere Sachen, während der Zeit, bei meinem alten Arbeitgeber absetzen?
Seit dem 01. 10 . 2016 nehme ich an einer Umschulung bzw. Zweit-Ausbildung über die Rentenversicherung teil. Die Ausbildungsstätte ist von mir 38 km entfernt und bekomme von meinem Kostenträger 0,20 Cent pro Kilometer für Hin-und Rückweg, sowie eine Verpflegungspauschale von 3,80 am Tag. Mit Fahrzeit, investiere ich mehr als 8 Stunden in meine Ausbildung am Tag.
Frage: Kann ich die restlichen 0,10 Cent der Pendlerpauschale für Hin-und Rückweg geltend machen, sowie bei der Verpflegungspauschale mehr rausholen???
Anmerkung: Mir wurde für das komplette Jahr einen Behinderungsgrad von 40 Prozent anerkannt. Dabei bekomme ich einen Freibetrag von 390,00 Euro.
Ich freue mich auf zahlreiche Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
zerowar