Sorry das ich so spät noch was schreibe aber ich vermute ich habe da ein wenig Ahnung. Es gibt zwei 'lustige' Sachen. Einmal Notwehr und einmal Nothilfe. In deinem Fall wäre es ja eher der Fall "Nothilfe".

Jedoch musst du aufpassen was du machst, denn bei der Nothilfe (oder Notwehr) geht es darum einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Dies funktioniert aber nur im angemessenen Rahmen. Also wäre es zum Beispiel rechtswidrig von deiner Seite aus sie krankenhausreif zu schlagen, nur weil sie deine Freundin geschlagen hat.

Edit: jedoch liegt ja hier wieder etwas besonderes vor, weil ihr zu zweit seit und sie offensichtlich allein. Da muss sich 'Anna' schon sichtlich nicht wehren können (Übertrieben gemeint: zum Beispiel wenn sie im Rollstuhl sitzt). Auf sie zu zweit zu gehen ist wieder rechtswidrig.

Bei Fragen, hau raus ^^




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