Es geht um simple Mängelbeseitigung. Der Mieter hat Löcher in die Aussenwand gebohrt, etc.

Nun fordert er ein Geländer an der 3 stufigen Eingangstreppe. Das habe ich abgelehnt, da erst ab 4 Stufen lt. Mietgesetz ein Geländer notwendig ist.

Nun schreibt der Anwalt, dass ich verpflichetet sei ein Geländer anzubringen, da der Mieter Schwerbehindert ist und dies die Pflegeversicherung übernimmt.

Gleichzeitig wird eine Frist bis zum 15.08. gesetzt, sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Geländer an der Treppe sein und bei Sturz des Mieters ich verklagt werde.

Das kann gesetzlich doch gar nicht sein.

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