Vielen Dank für eure antworten. So wie es das schicksal will, kam vorhin mit der post ein weiteres schreiben ( habe mich ja bereist versucht mich mit ihm zu einigen) sein anwalt und er haben es wohl eingesehen, dass bei mir nix zu holen ist und dass sie sich mit der vereinabrten summe jetzt und sofort zufrieden geben. Allerdings unter der Bedingung, dass ich eine Verzichtserklärung schreibe wegen den Möbeln die noch in seiner Wohnung stehen, die ich aber damals bezahlt habe (Die habe ich natürlich gegen die ursprüngliche Summe gegengerechnet)
offiziell werden die daten sechs monate gespeichert wie janni schon sagte, aber insgeheim ist es doch so, was die ham, ham se und wenn se nach nem jahr jemanden finden wollen der an einem tag unter einer bestimmten im Netz war finden die den immernoch...
Deine Eltern müssen eine Bescheinigung schreiben, dass du dich unter Aufsicht von Hernn Müller Meier Schmidt wer weiß wem bis 0.00Uhr draußen aufhalten darfst. Die Person muss sich dann im Fall einer Kontrolle ausweisen und dann ist das in Ordnung. Wenn du dann 16 bist, darfst du bis 0.00Uhr draußen bleiben laut JSchG, deswegen wird dir ja z.b. in der Disco der Ausweis abgenommen nach einer Kontrolle und du darfst ihn dir bis um zwölf abholen und dann heim tigern.
na aber natürlich.. bin für jede stunde dankbar