Du hast das Recht ein Arbeitszeugnis zu erhalten, wenn du dieses angefordert hast!

Wenn nach 3 Wochen jedoch immernoch nichts passiert ist , und du keines erhalten hast was super ärgerlich für einen ist(hatte das selbst schon durch) , und auf deine Mails niemand reagiert , kannst du nach 3 Monaten klagen.

Hat der Arbeitnehmer zum Arbeitszeugnis ausstellen eine Frist von beispielsweise 3 Wochen gesetzt, anschließend den Arbeitgeber erneut schriftlich aufgefordert und auch kein Arbeitszeugnis nach 3 Monaten erhalten, kann er das Zeugnis vor Gericht einfordern.

Was auch eine Möglichkeit ist , ist dort anzurufen (kann aber verstehen wenn das äußerst unangenehm ist, oder keine Option für dich)

Ich hoffe du bekommst es sobald wie möglich. Beste Wünsche Thäry

...zur Antwort