Manche Installateure sagen, die EnEV schreibt so was bei Reparaturen/Heizungserneuerung in Altbauten als Pflicht vor.
Ich brauche einen neuen Heizkessel und habe im HK1 (nur Keller-Räume, keine Wohnräume) 7 Heizkörper, wo fallweise - bei seltenem Bedarf - aber immer nur einer aufgedreht wird.
KfW-Förderung wird nicht beantragt. Trotzdem Pflicht?