Manche Installateure sagen, die EnEV schreibt so was bei Reparaturen/Heizungserneuerung in Altbauten als Pflicht vor.

Ich brauche einen neuen Heizkessel und habe im HK1 (nur Keller-Räume, keine Wohnräume) 7 Heizkörper, wo fallweise - bei seltenem Bedarf - aber immer nur einer aufgedreht wird.

KfW-Förderung wird nicht beantragt. Trotzdem Pflicht?

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Hallo Schaffreund:

Interessant: Welche Heizung (Fabrikat/Modell) meinst Du - wo man die Temperatur des umgepumpten Wassers am Heizkessel einstellen kann?

(Und - natürlich - so, daß die T des umgepumpten Wassers unabhängig ist von der Raumtemperatur. Aber eben auch tatsächlich umgepumpt wird.)

Mir ist keine bekannt.

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